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IMMISSIONSSCHUTZBEAUFTRAGTER

AUSGANGSSITUATION / PROBLEMSTELLUNG

Die rechtlichen Anforderungen im Bereich Umwelt sind sehr umfangreich und ändern sich stetig. Das wichtigste Gesetz im Bereich des Umweltschutzes ist das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Dieses dient dazu Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen. Zu diesem Zweck sind bestimmte Anlagen zur Bestellung eines Immissionsschutzbeauftragten verpflichtet.

WER MUSS BESTELLEN?

  • Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen nach § 4 BImSchG, sofern diese in Anhang I der 5. BImSchV genannt sind
  • Unternehmen mit separater Anordnung durch die zuständige Behörde

AUFGABEN DES BEAUFTRAGTEN

  • Beratung in Umweltfragen des Unternehmens und deren Mitarbeiter
  • Überwachung der erteilten Bedingungen und Auflagen der Behörde
  • Entwicklung und Einführung umweltfreundlicher Verfahren und Erzeugnisse inkl. Abfallvermeidung
  • Aufklären der Mitarbeiter über die von der Anlage ausgehende Umwelteinwirkungen und rechtlichen Anforderungen
  • Jährlicher Bericht mit durchgeführten und beabsichtigten Maßnahmen

UNSERE LEISTUNGEN

  • Stellung eines externen Immissionsschutzbeauftragten in beratender Funktion
  • Erfüllung der gesetzlich festgelegten Aufgaben gemäß § 54 BImSchG

IHR NUTZEN

  • Beratung zur Umsetzung und Erfüllung gesetzlicher Auflagen
  • Beratung durch externe Person (keine Betriebsblindheit)
  • Keinen innerbetrieblichen Aufwand zur Stellung eines Beauftragten und laufenden Erfüllung der Aufgaben

SIE BENÖTIGEN WEITERE UNTERSTÜTZUNG?

Wir stellen u.a. auch externe Energiemanagementbeauftragte, interne Auditoren gemäß ISO 19011 (nur Energiemanagement), Abfallbeauftragte, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren für Baustellen (SIGEKO), Gefahrstoffbeauftragte und Immissionsschutzbeauftragte.