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ARCHIV 2020

12/2020

Icon AbfallAbfallrahmenrichtlinie am 28.10.2020 beschlossen


Die neue Abfallrahmenrichtlinie wurde am 28.10.2020 beschlossen und ist am 29.10.2020 in Kraft getreten. Dies zieht einige Änderungen nach sich.

Im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) wurden neben den Recyclingquoten bei Siedlungsabfällen auch die Berechnungsmethode für die Recyclingquoten angepasst. Zudem wurde der Begriff der Siedlungsabfälle neu definiert. 

Im Verpackungsgesetz wurden ebenfalls die Recyclingquoten für Verpackungen angepasst. 

Die Deponierungsquote in der Deponieverordnung (DepV) wurde geändert und liegt spätestens ab 2035 bei 10 Gewichts-% des gesamten Siedlungsabfallaufkommens. Ab 2024 gibt es ein Ablagerungsverbot für verwertbare Abfälle auf Deponien. 

Neben der bisherigen Getrenntsammlungspflicht für Verwertungsabfälle wurden einige Ausnahmen davon konkretisiert (z.B. gemeinsame Sammlung beeinträchtigt Verwertungspotential nicht). Öffentlich-rechtliche Entsorger müssen ab sofort auch gefährliche Abfälle und ab 2025 ebenfalls Textilabfälle getrennt sammeln. 

Die Produktverantwortung wurde erweitert. Beispiele hierfür sind die Reparierbarkeit von Produkten oder die Kostenbeteiligung von Herstellern bei der Reinigung der Umwelt (z.B. Zigaretten). 

Ab sofort ist neben der üblichen freiwilligen Rücknahme auch die freiwillige Rücknahme von ungefährlichen Abfällen anzeigepflichtig. 

Zudem sind öffentliche Institutionen ab sofort zur nachhaltigen Beschaffung verpflichtet.

Darüber hinaus wurden mehrere Begriffsdefinitionen angepasst.