header strich2

01/2022

 Icon Abfall

Antrags- und Zusagestopp für alle KfW-Programmvarianten in der BEG

Am Montagmorgen um 08:49 Uhr ist für viele Kunden und Energieberater mit beigefügtem Schreiben der KfW eine Welt zusammengebrochen. 

„Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW wurde heute (24.01.) mit sofortiger Wirkung mit einem vorläufigen Programmstopp belegt. Das hat der Vorstand der KfW nach Rücksprache mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am vergangenen Wochenende gemeinsam beschlossen. Die KfW hat darüber auch öffentlich informiert. 

Die enorme Antragsflut der letzten Wochen, die in den vergangenen Tagen noch einmal erhebliche zusätzliche Dynamik erlangt hat, führt zu einer Ausschöpfung der vom Bund für das BEG bereitgestellten Haushaltsmittel; das Programm musste daher auch und angesichts der Vorläufigkeit der Haushaltführung gestoppt werden. Allein im Zeitraum November 2021 bis heute sind bei der KfW Anträge in Höhe von über 20 Mrd. EUR Fördervolumen eingegangen. 

Über die Behandlung der vorliegenden, noch nicht zugesagten Anträge sowie mögliche alternative Förderangebote werden BMWK und KfW zügig entscheiden.“

D.h. Antragstellungen im Bereich Neubau und Sanierung von bzw. hin zu Energieeffizienzhäusern sind seit 24. Januar 2022 nicht mehr möglich. Wie bereits mit eingereichten, aber noch nicht beschiedenen Anträgen umgegangen wird, ist ebenfalls noch offen. 

Der Vorsitzende des GIH Bundesverband e.V., Jürgen Leppig, wird in der Titelstory von DIE WELT wie folgt zitiert: „Das ist ein unglaublicher Vertrauensbruch.“ Jürgen Leppig merkt auf der ersten Seite weiterhin an: „Unsere Branche hat im Vertrauen auf die Zusagen der Bundesregierung in den vergangenen Monaten unzählige Überstunden geleistet, um fristgerecht geplante Vorhaben noch einzureichen.“

Jetzt heißt es erst einmal abwarten, wie die Fördermittellandschaft wieder neu sortiert wird oder ggf. auf die Beantragung von Einzelmaßnahmen auszuweichen. 

Die Beantragung von Einzelmaßnahmen beim BAFA über das BEG-Programm ist davon erst einmal nicht betroffen.

Wir halten Sie auf dem Laufenden und prüfen für Sie die bestmögliche weitere Vorgehensweise.