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ARCHIV 2020

11/2020

Aus 3 mach 1: Neues Gesetz zur Gebäudeenergieberatung
seit 1. November 2020 in Kraft

 

Am 1. November 2020 ist das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) in Kraft getreten. Es ersetzt die drei bisher gültigen Gesetze und Verordnungen EnEG (Energieeinspargesetz), EnEV (Energieeinsparverordnung) und EEWärmeG (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz) und führt diese in einem einheitlichen, aufeinander abgestimmten Regelwerk zusammen. 

Die Bundesregierung setzt mit dem GEG die seit mehreren Jahren in der EU beschlossenen Energieverordnungen und das Klimaschutzprogramm 2030 für Gebäude noch in diesem Jahr um.

Die energetischen Anforderungen, die bisher Gültigkeit hatten, werden dabei nicht verschärft, auch um Baukostensteigerungen zu vermeiden.

Allerdings gibt es auch einige wesentliche Neuerungen. So können sich Gebäudeeigentümer Strom aus eigener Produktion nun bei der Erfüllung des GEG anrechnen lassen. Die zu berücksichtigenden Primärenergiefaktoren werden im GEG separat geregelt. CO₂-Emissionen müssen zukünftig zusätzlich im Ener-gieausweis angegeben werden. Im Gesetz ist auch der eingeschränkte Einbau neuer Öl- und Kohleheizungen ab 2026 festgelegt. Bei Verkauf, Vererbung oder bestimmten größeren Sanierungen von 1- und 2-Familienhäusern ist eine energetische Beratung ab sofort Pflicht. 

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