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ARCHIV 2020

07/2020

Auswirkungen des Konjunkturpakets auf energiewirtschaftliche Regelungen

 

Bundestag und Bundesrat haben am 29. Juni 2020 das Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen und damit erste zentrale Elemente des Konjunkturpakets der Bundesregierung abschließend auf den Weg gebracht. 

Um die Energiewende voranzutreiben und die Klimaziele zu erreichen, wurden folgende konkreten Maßnahmen beschlossen:

So leistet der Bund einen Zuschuss zur Senkung der EEG-Umlage, sodass diese 2021 bei 6,5 Cent je kWh und 2022 bei 6 Cent je kWh liegen wird. 

Weiterhin wurde der Deckel für den Ausbau der Photovoltaik abgeschafft und das Ausbauziel für Offshore-Windenergie wird angehoben. 

Zusätzlich will man auch weiterhin die Modernisierung im Gebäudebestand unterstützen, und so wurde das CO2-Gebäudesanierungsprogramm für 2020 + 2021 um 1 Milliarde auf 2,5 Milliarden Euro aufgestockt.