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BETRIEBS- UND HEIZKOSTENMANAGEMENT

Unter Betriebskosten versteht man regelmäßig wiederkehrende Kosten, die im Zusammenhang mit der Nutzung eines Gebäudes, einer Einrichtung oder eines Grundstücks entstehen und dem Mieter anteilsmäßig weiterberechnet werden können. Abhängig von individuellen Vereinbarungen im Mietvertrag kann der Vermieter einer Mietsache bestimmte laufende Kosten auf den Mieter umlegen. Maßgeblich ist hierbei die Betriebskostenverordnung, die zwischen umlagefähigen und nicht-umlagefähigen Kosten unterscheidet.

Betriebskostenabrechnungen werden häufig als Nebenkostenabrechnungen bezeichnet. Dies ist begrifflich nicht ganz korrekt, da Nebenkosten sämtliche anfallenden Betriebskosten umfassen, also auch beispielsweise Reparations- und Verwaltungskosten, die gerade nicht umlagefähig sind. Dementsprechend sind Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung nur diejenigen Kosten, die dem Mieter tatsächlich auch berechnet werden dürfen. Während also Betriebskosten nur einen Teil der Nebenkosten darstellen, sind die Heizkosten ihrerseits nur ein Teil der Betriebskosten und werden separat in der Heizkostenabrechnung – als Teil der Betriebskostenabrechnung – dem Mieter berechnet. Hier den Überblick zu behalten und alle gesetzlichen Rechte und Pflichten zu berücksichtigen ist ohne ein gewisses Fachwissen nicht einfach!

  • Prüfung von Betriebskostenabrechnungen

    AUSGANGSSITUATION / PROBLEMSTELLUNG

    Nicht ganz zu Unrecht gelten Betriebskostenabrechnungen als „zweite Miete“. Im Unterschied zur „ersten“ Miete überfordern die Kostenaufstellungen und ihre zu Grunde liegenden Berechnungen viele Mieter. Gerade deswegen meiden diese häufig eine Auseinandersetzung mit ihrer Betriebskostenabrechnung und zahlen den geforderten Betrag meist anstandslos. Die Fehlerquote ist dabei jedoch außergewöhnlich hoch.

    Repräsentative Untersuchungen zeigen immer wieder, dass korrekte Abrechnungen eher die Ausnahme als die Regel sind. So schätzt etwa der Mieterbund, dass mindestens jede zweite Heizkostenabrechnung falsch sei – in den allermeisten Fällen zuungunsten der Mieter. Aber nicht immer sind die Heizkosten schuld, wenngleich auf sie in der Regel der größte Anteil der Betriebskosten entfällt. Häufig werden auch (kalte) Betriebskosten auf die Mieter umgelegt, die eigentlich nicht weiterberechnet werden dürfen oder es schleichen sich schlicht Fehler in die Abrechnung ein. Demzufolge ist die Fehlerquote bei Betriebskostenabrechnungen – welche auch die Heizkosten beinhalten – sogar noch höher – nach unserer bisherigen Erfahrung ist fast jede zweite Betriebskostenabrechnung fehlerhaft.

    Daher sollten Betriebskostenabrechnungen Punkt für Punkt gründlich geprüft werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren Urteilen die Mieterrechte bei Betriebskostenabrechnungen gestärkt. So liegt die Darlegungs- und Beweislast in Streitfragen beim Vermieter und außerdem besteht bei fehlerhaften Abrechnungen ein Kürzungsrecht des Mieters um 15%.

    UNSERE LEISTUNGEN

    • Rechnungsprüfung und Mängelbeseitigung
    • Klärung von Sachverhalten und Geltendmachung von Ansprüchen
    • Direkter Ansprechpartner bei Fragen

    IHR NUTZEN

    • Zeit- und Kostenersparnis
    • Vermeidung zeitlicher Verzögerungen des Abrechnungseingangs
    • Höhere Transparenz
  • Erstellung von Betriebs- und Heizkostenabrechnungen

    AUSGANGSSITUATION / PROBLEMSTELLUNG

    Unsere Erfahrung zeigt: Heizkostenabrechnungen sind oftmals überteuert, unpünktlich, ohne feste Ansprechpartner und fehlerhaft. Offizielle Untersuchungen bestätigen regelmäßig diesen Eindruck. Ein wesentlicher Grund ist dabei die Marktkonzentration auf einige wenige Unternehmen, was sich letztlich in erhöhten Preisen für Heizkostenabrechnungen und einem stetig steigenden Anteil der Abrechnungsdienstleistung an den Heizkosten wiederspiegelt. Auch die „kalten“ Betriebskosten beinhalten oftmals Konfliktpotential: Wie sind die Kostenanteile berechnet und was darf überhaupt abgerechnet werden?

    Die Fehlerquote ist hierbei außergewöhnlich hoch und hat entsprechende Beschwerden bis hin zu rechtlichen Auseinandersetzungen zur Folge. In Summe bedeutet dies einen erheblichen Mehraufwand für alle Beteiligten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dabei in mehreren Urteilen die Mieterrechte gestärkt, so dass etwa die Darlegungs- und Beweislast in Streitfragen beim Vermieter liegt. Demnach besteht bei der Erstellung von Heiz- und Betriebskostenabrechnungen ein erhebliches Verbesserungspotential hinsichtlich Kosteneffizienz und Rechtskonformität.

    UNSERE LEISTUNGEN

    • Zeitnahe, transparente und rechtskonforme Erstellung von Heiz- und Betriebskostenabrechnungen
    • Individuelle Betreuung und maßgeschneiderte Lösungen mit festem Ansprechpartner
    • Messgerätemanagement
    • Bei Bedarf professionelle Beratung bei allen Energiethemen (z.B. Gebäudesanierung)

    IHR NUTZEN

    • Zeit- und Kostenersparnis
    • Verbesserung der Transparenz
    • Reduzierung von Beschwerden und Auseinandersetzungen
    • Direkter Ansprechpartner bei Fragen