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ARCHIV 2020

10/2020

Icon Arbeitsschutz Bund fördert künftig den Kauf und die Installation von privaten Ladestationen 

Neben der Anschaffung von Elektroautos fördert der Bund künftig auch den Kauf und die Installation von privaten Ladestationen an Wohngebäuden. Das hat Verkehrsminister Andreas Scheuer bei der Eröffnung der „Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur“ bekanntgegeben. 

Wer kann Anträge stellen?

Träger von Investitionsmaßnahmen zur Errichtung einer Ladestation für Elektroautos im nicht öffentlich zugänglichen Bereich von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden. Träger von Investitionsmaßnahmen sind zum Beispiel Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Bauträger. Nicht antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände, Zweckverbände und Kirchen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden der Erwerb und die Errichtung einer fabrikneuen, nicht öffentlich zugänglichen Ladestation inklusive des elektrischen Anschlusses (Netzanschluss) sowie damit verbundenen notwendigen Nebenarbeiten an Stellplätzen von bestehenden Wohngebäuden in Deutschland, wenn unter anderem:

  • die Ladestation über eine Normalladeleistung von 11 kW verfügt,
  • der Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien kommt,
  • die Ladestation intelligent und steuerbar ist (mit Blick auf die Netzdienlichkeit).

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt durch einen Investitionszuschuss, der nach Abschluss des Vorhabens auf das Bankkonto überwiesen wird. Der Zuschuss beträgt pauschal 900 € pro Ladepunkt. Unterschreiten die Gesamtkosten des Vorhabens den Zuschussbetrag, wird keine Förderung gewährt. Bei der Ermittlung der Gesamtkosten können Kosten für folgende Leistungen berücksichtigt werden:

  • Ladestation,
  • Energiemanagementsystem/Lademanagementsystem zur Steuerung von Ladestationen,
  • elektrischer Anschluss (Netzanschluss),
  • notwendige Elektroinstallationsarbeiten (zum Beispiel Erdarbeiten).

Anträge können ab dem 24. November 2020 bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eingereicht werden. 

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Ladestationen-f%C3%BCr-Elektroautos-Wohngeb%C3%A4ude-(440)/