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ARCHIV 2020

11/2020

Icon Arbeitsschutz  Doppelförderung von Elektrofahrzeugen wieder möglich

Weiterhin kann ab Mitte November 2020 die Elektroautokaufprämie “Umweltbonus“ wieder mit anderen Förderungen kombiniert werden. Die Bundesregierung hatte das im Sommer ausgeschlossen, erlaubt es nach breiter Kritik künftig aber wieder. 

Damit der Antragsteller neben dem Umweltbonus eine weitere öffentliche Förderung beantragen kann, muss der jeweilige Fördermittelgeber eine Verwaltungsvereinbarung mit dem BMWi abgeschlossen haben. Diese Vereinbarung legt fest, wie die unterschiedlichen Förderprogramme ineinandergreifen und stellt sicher, dass die haushalts- und beihilferechtlichen Vorgaben eingehalten werden. 

Mit dem Bundesverkehrs- und dem Bundesumweltministerium liegen die Verwaltungsvereinbarungen bereits vor. Ab Mitte November kann der Umweltbonus daher mit den dort vorhandenen E-Fahrzeug-Förderprogrammen (https://www.bmu.de/themen/luft-laerm-verkehr/verkehr/elektromobilitaet/foerderung/) kombiniert werden. 

Diese und weitere öffentliche Stellen, mit denen Verwaltungsvereinbarungen geschlossen werden, veröffentlicht das für die Abwicklung des Umweltbonus zuständige Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) auf seiner Webseite.