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FACHKRAFT FÜR ARBEITSSICHERHEIT

AUSGANGSSITUATION / PROBLEMSTELLUNG

Die rechtlichen Anforderungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz sind sehr umfangreich und ändern sich stetig. Eine hohe Priorität hat dabei das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Dieses dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern.

WER MUSS BESTELLEN ODER BEAUFTRAGEN?

Grundsätzlich jedes Unternehmen, abhängig von der Anzahl der Mitarbeiter gibt es jedoch unterschiedliche Modelle:

  • Bedarfsorientierte Betreuung – bis 10 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte
  • Regelbetreuung – ab 11 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten
  • Unternehmermodell – bis 50 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte

Für nähere Informationen zu den Betreuungsmodellen klicken Sie bitte 〉〉 hier.


AUFGABEN DES INTERNEN AUDITORS

  • Beratung des Arbeitgebers und sonstiger für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlicher Personen z.B. bei Beurteilungen der Arbeitsbedingungen
  • Sicherheitstechnische Überprüfung der Betriebsanlagen und der technischen Arbeitsmittel insbesondere vor Inbetriebnahme und Einführung neuer Arbeitsverfahren
  • Beobachtung der Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung
  • Regelmäßige Begehungen der Arbeitsstätte, Mitteilung über Mängel und Maßnahmenvorschläge zur Beseitigung der Mängel inkl. Hinwirken auf deren Umsetzung
  • Achten auf die Benutzung von Körperschutzmitteln (z.B. PSA)
  • Ursachenforschung bei Arbeitsunfällen, Erfassung und Auswertung der Untersuchungsergebnisse, Maßnahmenvorschläge zur zukünftigen Unfallverhütung
  • Hinwirken auf die Einhaltung der Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung durch alle Beschäftigten im Betrieb
  • Belehrung über Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen sie bei der Arbeit ausgesetzt sind sowie über Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren

UNSERE LEISTUNGEN

  • Stellung einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit in beratender Funktion
  • Erfüllung der gesetzlich festgelegten Aufgaben gemäß § 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG)

IHR NUTZEN

  • Beratung zur Umsetzung und Erfüllung gesetzlicher Auflagen
  • Beratung durch externe Fachkräfte
  • Keinen innerbetrieblichen Aufwand zur Stellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und laufenden Erfüllung der Aufgaben

SIE BENÖTIGEN WEITERE UNTERSTÜTZUNG?

Wir stellen u.a. auch externe Energiemanagementbeauftragte, interne Auditoren gemäß ISO 19011 (nur Energiemanagement), Abfallbeauftragte, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren für Baustellen (SIGEKO), Gefahrstoffbeauftragte und Immissionsschutzbeauftragte.