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SANIERUNGSFAHRPLAN

AUSGANGSSITUATION / PROBLEMSTELLUNG

Ein individueller Sanierungsfahrplan stellt ein umfassendes Instrument zur gezielten und nachhaltigen Sanierung eines Gebäudes dar. Durch eine energetische Gesamtbetrachtung des Gebäudes soll eine auf das Gebäude und die Nutzer angepasste langfristige Sanierungsstrategie für ein einzelnes Gebäude erarbeitet werden. Diese soll dabei so ausgelegt sein, dass auch bei schrittweiser Sanierung am Ende ein Gebäudezustand erreicht wird, der einen klimaneutralen Gebäudebestand in Deutschland ermöglicht.

In Baden-Württemberg kommt dem Sanierungsfahrplan hierbei noch eine weitere Aufgabe zu. Das novellierte EWärmeG für Baden-Württemberg regelt, dass beim Austausch eines zentralen Wärmeerzeugers ab dem 01.07.2015 mind. 15 % des jährlichen Wärmeenergiebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt oder entsprechende Ersatzmaßnahmen, wie z.B. die Erstellung eines Sanierungsfahrplanes, ergriffen werden müssen. Die Alternative der Erstellung eines Sanierungsfahrplanes zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen bietet sich häufig für Wohngebäude und Unternehmen aufgrund der geringeren Kosten im Vergleich zum Einsatz von Erneuerbaren Energien an.


UNSERE LEISTUNGEN

  • Erfassung aller Bauteile und der Anlagentechnik einer Immobilie und Entwicklung einer Sanierungsstrategie
  • Festlegung von Sanierungsschritten, die einzeln aufeinander aufbauen und sich ergänzen
  • Nachweisbestätigung gegenüber der unteren Baubehörde zum Erneuerbaren Wärmegesetz in Baden Württemberg (EWärmeG)

 

IHR NUTZEN

  • Neutrale Beratung vor Beginn einer Sanierung zur Festlegung sinnvoller Sanierungsschritte
  • Anrechnung bei der Erfüllung des EWärmeG in Baden Württemberg (5 % bei Wohngebäuden und 15 % bei Nichtwohngebäuden)
  • Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen nach wirtschaftlichen und budgetgerechten Stufen und unter Berücksichtigung von Fördermitteln