Ein Zuhause für die Zukunft.
Die richtige Energieberatung ist das A und O.
GEBÄUDEENERGIE
EWärmeG (Erneuerbare-Wärme-Gesetz)
AUSGANGSSITUATION
- Pflicht bei Heizungstausch in Baden-Württemberg
- Nachweisführung innerhalb von 18 Monaten
- Gilt für Wohngebäude und Nichtwohngebäude
UNSERE LEISTUNGEN
- Prüfung der Voraussetzungen und Unterstützung bei Auswahl der Erfüllungsoptionen
- Erstellung Nachweisunterlagen
IHR NUTZEN
- Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben (15 % Wärme durch erneuerbare Energien)
- Erhöhte Energieeffizienz
- Rechtssicherheit und Vermeidung von Bußgeldern
INTERESSE?
Wir helfen Ihnen gerne weiter.
gebaeudeenergie@braun-edl.de
+49 7253 / 9212 – 470