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Sicherheit kennt
keine Kompromisse.

Rechtliche Verpflichtungen 
einhalten!

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Sicherheit

Fachkraft für Arbeitssicherheit

AUSGANGSSITUATION

Die Gewährleistung größtmöglicher Sicherheit am Arbeitsplatz sollte nicht als bloße Erfüllung rechtlicher Vorgaben angesehen werden, sondern als Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft. Schließlich hängen die Qualität der Arbeit und damit der unternehmerische Erfolg maßgeblich mit der Gesundheit und dem Wohlbefinden der Mitarbeiter am Arbeitsplatz zusammen.

Darüber hinaus ist Arbeitsschutz im Unternehmen nicht nur eine Frage des Wollens. Wie ein roter Faden ziehen sich die Forderungen nach sicheren und gesundheitsfördernden Arbeitsplätzen durch den Dschungel der gesetzlichen Bestimmungen. Nicht zuletzt schreiben das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die DGUV Vorschrift 2 jedem Unternehmer vor, unabhängig von der Unternehmensgröße, dass er eine Fachkraft für Arbeitssicherheit hinzuzuziehen hat, die ihn beim Arbeitsschutz und der Unfallverhütung unterstützen soll.

Die Pflichten eines Unternehmers erstrecken sich von der Beurteilung der Arbeitsbedingungen bis hin zur Umsetzung und fortlaufenden Kontrolle der erforderlichen Maßnahmen. Dabei müssen Gefährdungsbeurteilungen erstellt und aktuell gehalten, Unterweisungen durchgeführt, die Erste-Hilfe und der Brandschutz im Betrieb organisiert sowie nicht zuletzt unzählige rechtliche Vorgaben überprüft werden. Die Organisations- und Kontrollpflicht selbst kann vom Unternehmer nicht delegiert werden, wohl aber die auszuführenden Tätigkeiten.

Ausfallzeiten durch Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen können gerade für kleinere Betriebe zu einem wirtschaftlich bedeutenden Faktor werden. Der Unternehmer sollte sich daher seiner Verantwortung bewusst sein und den Arbeitsschutz im Unternehmen vorleben. Nur so fühlen sich auch die Mitarbeiter motiviert.

Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen in allen Fragen der innerbetrieblichen Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes.


In Abhängigkeit von der Anzahl der Beschäftigten im Unternehmen gibt es unterschiedliche Betreuungsmodelle, die in der DGUV Vorschrift 2 exakt beschrieben sind:


Bedarfsorientierte Betreuung

Für Betriebe mit bis zu zehn sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten kommt die bedarfsorientierte Betreuung in Frage. Sie beauftragen die Fachkraft für Arbeitssicherheit zur Durchführung der Grundbetreuung und der anlassbezogenen Betreuung.

 

Regelbetreuung

Ab dem elften Mitarbeiter übernehmen wir für Sie die Regelbetreuung, die sich aus der Grundbetreuung und der betriebsspezifischen Betreuung zusammensetzt. Die Grundbetreuung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig, der über die Betreuungsgruppen und die Anzahl der Mitarbeiter feste Einsatzzeiten liefert. Den Umfang des betriebsspezifischen Teils legt der Arbeitgeber in Kooperation mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt auf Basis eines Leistungskatalogs der DGUV Vorschrift 2 fest.

 

Unternehmermodell

Liegt die Mitarbeiterzahl im Unternehmen unter 50 Beschäftigten und ist der Unternehmer aktiv in das Betriebsgeschehen eingebunden, hat er auch die Möglichkeit das Unternehmermodell zu wählen. Er ist dann verantwortlich für den Aufbau der Arbeitsschutzorganisation im Betrieb, die Beurteilung der Arbeitsbedingungen und der Entwicklung von Verbesserungsmaßnahmen.

Voraussetzungen für diese Variante sind die regelmäßige Teilnahme an Informations-, Motivations- und Fortbildungsmaßnahmen sowie die Inanspruchnahme von sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Beratungsleistungen. Auch hierbei unterstützen Sie unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit gerne.

Unsere Leistungen

  • Unterstützung in der sicherheitstechnischen Betreuung bei allen Betreuungsmodellen gemäß DGUV Vorschrift 2
  • Beratung beim Aufbau der Arbeitsschutzorganisation im Unternehmen
  • Regelmäßige Durchführung von Betriebsbegehungen
  • Analyse von Arbeitsunfällen, unsicheren Situationen und berufsbedingten Erkrankungen inklusive Ableitung von Maßnahmen
  • Unterstützung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Beratung bei der Beschaffung von Maschinen und Arbeitsmitteln sowie der persönlichen Schutzausrüstung
  • Erstellen von Betriebsanweisungen
  • Organisation und Teilnahme an Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses
  • Unterstützung beim Gefahrstoffmanagement

Ihr Nutzen

  • Rechtskonformität im Bereich Arbeitsschutz
  • Identifikation von Schwachstellen und Problembereichen durch regelmäßige Betriebsbegehungen
  • Verringerung der Eintrittswahrscheinlichkeit von arbeitsbedingten Gesundheitsschäden
  • Senkung der Unfallquote und damit der Kosten durch Arbeitsausfall bei Realisierung des Arbeitsschutzkonzeptes
  • Verbessertes Image durch höheres Vertrauen in den Arbeitsschutz und die Umweltverträglichkeit des Unternehmens
  • Zugriff auf Expertenwissen
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Sicherheit

Gefahrstoffmanagement

AUSGANGSSITUATION

Schauen Sie sich bitte einmal aufmerksam an Ihrer Arbeitsstätte um! Haben Sie schon Gefahrstoffe entdeckt? Mit angrenzender Sicherheit konnten Sie Stoffe identifizieren, die Sie intuitiv in diese Kategorie einordnen würden.

Aber zählt die Flasche Flüssigkleber und die Korrekturflüssigkeit auf Ihrem Schreibtisch wirklich zu den Gefahrstoffen im Sinne der Gefahrstoffverordnung? Und was ist mit der Kiste Spraydosen im Abstellraum? Fragen über Fragen!

Wo und wie dürfen Gefahrstoffe gelagert werden und welche Vorgaben gibt es hinsichtlich der Zusammenlagerung? Welche Schutzmaßnahmen sind grundsätzlich zu treffen? Komme ich meiner Substitutionspflicht nach? Wann bin ich zum Führen eines Gefahrstoffverzeichnisses verpflichtet? Wie erstelle ich eine Gefährdungsbeurteilung für den Umgang mit Gefahrstoffen? Welche Dokumentationspflichten obliegen mir darüber hinaus? Gerade im Umgang mit Gefahrstoffen gibt es viele Unklarheiten und Unsicherheiten, aber auch unzählige gesetzliche Vorgaben und Verpflichtungen.

Falscher Umgang mit Gefahrstoffen kann nicht nur schwere Verletzungen und ernsthafte Erkrankungen der Menschen zur Folge haben sondern birgt auch oft erhebliche Brand-, Explosions- oder Umweltgefahren.

Unsere Leistungen

  • Ermittlung der arbeitsschutzrelevanten Gefahrstoffe im Unternehmen
  • Abgleich mit arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen
  • Unterstützung beim Aufbau eines Gefahrstoffmanagementsystems
  • Erstellung eines Gefahrstoffverzeichnisses
  • Unterstützung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen im Umgang mit Gefahrstoffen
  • Verfassen gesetzlich vorgegebener Betriebsanweisungen
  • Beratung zu Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten
  • Unterstützung bei der Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen und Gestaltung der Arbeitsplätze
  • Mithilfe bei der Erstellung von Unterweisungsunterlagen für die Beschäftigten
  • Beratung hinsichtlich des Bedarfs an arbeitsmedizinischer Vorsorge

Ihr Nutzen

  • Einhaltung rechtlicher Verpflichtungen nach Gefahrstoffverordnung
  • Sichere und gesunde Mitarbeiter
  • Reduzierung der Brand- und Explosionsgefährdung
  • Ansprechpartner für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen
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Sicherheit

Arbeitsschutzmanagement- systeme

AUSGANGSSITUATION

Der Arbeitsschutz beinhaltet die Themen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zielt damit insbesondere auf den Schutz von Arbeitnehmern ab. Allerdings umfasst der Begriff deutlich mehr als die Vermeidung von Arbeitsunfällen oder den Einsatz verschiedener Schutzausrüstungen, wie bspw. das Tragen von Sicherheitsschuhen. Auch der Anlagenbetrieb oder die einzelnen Arbeitsprozesse unterliegen sicherheitsrechtlichen Bestimmungen.

Arbeitsschutzmanagementsysteme unterstützen den Unternehmer dabei, eine systematische Vorgehensweise zu entwickeln und Prozessabläufe zu implementieren, die dazu führen, die sicherheitstechnische Leistung des Unternehmens kontinuierlich zu verbessern, Gefahren einzuschätzen und abzuwehren sowie einen Beitrag zum sicheren Arbeiten im Unternehmen zu leisten. Ob aus Überzeugung oder aufgrund von Kundenerwartungen, der Unternehmer hat hierbei die Auswahl zwischen unterschiedlichen Arten von Managementsystemen.

 

Arbeitstschutzmanagementsystem nach SCC
Arbeitsschutzmangementsystem nach ISO 45001

Neben den eigentlichen leistungserbringenden Einheiten ist es für die Kernkompetenz eines Unternehmens von großer Bedeutung bei Kunden und Kooperationspartnern Vertrauen in die Sicherheit sowie den Gesundheits- und Umweltschutz (kurz: SGU) zu schaffen. Gerade in Kooperationen mit Subunternehmern, hat der Unternehmer hierbei eine besondere Sorgfaltspflicht bei der Auswahl der Nachunternehmen zu erfüllen. Subunternehmen, die sogenannten Kontraktoren, sind Unternehmen, die aufgrund eines Vertrages für den Auftraggeber bestimme technische Dienst- oder Werksleistungen erbringen. Aus der Praxis ist bekannt, dass gerade an den Schnittstellen von unterschiedlichen Arbeitssystemen mit den größten Gefährdungen zu rechnen ist. Eine gute Planung und deutliche Absprachen sind hier unerlässlich.

Das SCC (Safety Certificate Contractors) ist ein zertifiziertes Managementsystem, das sich an den hohen Sicherheitsanforderungen der chemischen und mineralölverarbeitenden Industrie orientiert und die Arbeitssicherheit mit Gesundheitsschutz und Umweltschutzkonzepten verbindet.

Das SCC-Regelwerk bietet dabei anhand einer Checkliste genaue Vorgaben für den Arbeits- und Umweltschutz. Die Zertifizierung erfolgt durch akkreditierte Auditoren.

Mindestens 90 % aller Führungskräfte und operativ tätigen Mitarbeiter des Unternehmens müssen an einer 2- bis 3-tägigen Ausbildung teilnehmen, in der ihnen die gesetzlichen Grundlagen im Umweltrecht, dem Arbeits- und Gesundheitsschutz vermittelt werden. Verbindliche Themen sind die Kenntnis der häufigsten Gefährdungen und Unfallursachen einschließlich der Möglichkeiten zur Vermeidung. Weitere Aspekte sind der richtige Umgang mit Gefahrstoffen und Abfällen, die Notfallplanung, die Erste-Hilfe und die Vermittlung von Grundlagen zur Ergonomie am Arbeitsplatz.

Varianten der SCC-Zertifizierung:

  • SCC* (SCC Ein-Stern): Unternehmen mit bis zu 35 Beschäftigten, die keine Kontraktoren, d.h. Nachunternehmen einsetzen. Die SGU-Managementaktivitäten werden also direkt am Arbeitsplatz beurteilt.
  • SCC** (SCC Zwei-Stern): Unternehmen mit mehr als 35 Beschäftigten oder die mit Kontraktoren zusammenarbeiten. Hierbei wird das SGU-Managementsystem im gesamten Unternehmen bewertet, aber auch im Hinblick auf die Schnittstellen zu den kooperierenden Partnern.
  • SCCP: Für alle Unternehmen, die ihre Mitarbeiter in der petrochemischen Industrie oder in Raffinerien einsetzen

Um sicherzustellen, dass die Sicherheit und das Wohlbefinden der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz gewährleistet sind, verwenden Organisationen ein Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS, gemäß ISO 45001). Es beinhaltet die Entwicklung von Richtlinien und Verfahren, um mögliche Risiken und Gefahren am Arbeitsplatz zu erkennen, zu bewerten und zu überprüfen. Ein AMS umfasst die Durchführung von Maßnahmen, die darauf abzielen, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verhindern, sowie die fortlaufende Kontrolle und Optimierung des Systems. Ein wirksames Arbeitsschutzmanagementsystem trägt dazu bei, die Arbeitsumgebung sicherer zu machen und die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen, indem es eine Sicherheitskultur fördert und die Mitarbeiter einbezieht.

Unsere Leistungen

Arbeitstschutzmanagementsystem nach SCC
Arbeitsschutzmangementsystem nach ISO 45001
  • Langjähriges Know-how bei der praktischen Umsetzung des SCC-Regelwerks (Scope 1: Betriebskategorie Kontraktoren und produzierendes Gewerbe)
  • Unterstützung bei der Einführung eines SGU-Managementsystems oder Integration in ein bereits bestehendes Managementsystem
  • Vorbereitung der notwendigen Dokumente oder Anpassung an die vorhandene Dokumentenstruktur
  • Kontaktaufnahme mit Schulungs- und Zertifizierungsstellen
  • Interne Überprüfung des SGU-Managementsystems und Auditvorbereitung
  • Erfassung und sicherheitstechnische Bewertung des IST-Zustandes
  • Ermittlung von sicherheitstechnischem Handlungsbedarf
  • Erstellung der erforderlichen Dokumente (Prozessbeschreibungen, Verfahrensanweisungen und Handbücher)
  • Ausarbeitung von Gefahrenkennzahlen
  • Unterstützung des Sicherheitsbeauftragten und des Arbeitsschutzteams im Unternehmen
  • Durchführung von Mitarbeiterschulungen und Workshops
    Begleitung bei der Zertifizierung

 

Optional:

  • Integration in ein bestehendes Managementsystem beispielsweise nach ISO 9001 (Qualität), ISO 14001 (Umwelt) oder ISO 50001 (Energie)

Ihr Nutzen

Arbeitstschutzmanagementsystem nach SCC
Arbeitstschutzmanagementsystem nach ISO 45001
  • Kontinuierliche Verbesserung im Arbeitsschutz – Vermeiden von Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen
  • Integration in allen Industriezweigen möglich
  • Kombinierbar mit anderen Managementsystemen z.B. DIN EN ISO 14001:2015 für Umweltmanagement
  • Wettbewerbsvorteile durch das in einigen Branchen geforderte SCC-Zertifikat
  • Erwerb eines international gültigen SCC-Zertifikats möglich
  • Klärung von Verantwortlichkeiten und Befugnissen
  • Erhöhung des SGU-Bewusstseins der Mitarbeiter
  • Senkung der Unfallzahlen und der damit einhergehenden Kosten
  • Verbesserung des Images
  • Sicherstellung der Rechtskonformität
  • Entlastung der Führungskräfte
  • Identifikation von sicherheitsrelevanten Schwachstellen
  • Verringerung der Eintrittswahrscheinlichkeit von arbeitsbedingten Gesundheitsschäden und Reduzierung von Ausfallzeiten
  • Steigerung der Motivation durch höheres Vertrauen in den Arbeitsschutz
  • Kontinuierlicher Verbesserungsprozess und bessere Übertragbarkeit von geschaffenen Standards auf weitere Betriebsstätten
  • Erfüllung von Kundenforderungen
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Sicherheit

Brandschutzbeauftragter

AUSGANGSSITUATION

Unternehmer werden durch eine Vielzahl rechtlicher Vorgaben zum Schutz von Menschen, der Umwelt und Sachwerten verpflichtet, worunter auch umfangreiche brandschutztechnische Vorschriften fallen. Ein standortspezifisches Brandschutzmanagement im technischen, organisatorischen sowie personellen Bereich sorgt nicht nur für Rechtskonformität, sondern ist generell der beste Garant für den präventiven sowie abwehrenden Brandschutz. In diesem Zusammenhang sind Spezialisten mit einem umfangreichen Fachwissen gefragt, die vom Unternehmer als Brandschutzbeauftragte bestellt werden können, und diesen fachspezifisch bei der Umsetzung und der Überwachung des betrieblichen Brandschutzes unterstützen.

 

Wer muss bestellen?

  • Bestellpflicht abhängig vom Bundesland, der Größe des Gebäudes sowie dessen Nutzungsweise
  • Sonderbauten (Sonderbauverordnungen der Bundesländer)
  • Verkaufsstätten > 2.000 m² (Verkaufs-und Versammlungsstättenverordnung)
  • Industriebauten und vergleichbare Einrichtungen (ab einer Geschossgröße von mehr als 5.000 m²), die nach der Industriebau-Richtlinie geplant und genehmigt wurden
  • Gebäude und Anlagen auf gesonderte Anordnung der Baugenehmigungs- oder sonstiger Behörden
  • Ebenfalls kann der Sachversicherer Unternehmen zur Bestellung verpflichten. Da sich diese als zweckmäßig erwiesen hat, empfehlen auch die Berufsgenossenschaften eine Bestellung für spezielle Branchen und Tätigkeiten.

 

Aufgaben des Beauftragten:

  • Unterstützung und Beratung des Unternehmens in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes
  • Erstellen / Fortschreiben der Brandschutzordnung
  • Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
  • Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
  • Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggfs. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
  • Dokumentieren seiner Tätigkeiten im Brandschutz

Unsere Leistungen

  • Stellung eines externen Brandschutzbeauftragten in beratender Funktion
  • Erfüllung der genannten Aufgaben

Ihr Nutzen

  • Beratung zur Umsetzung und Erfüllung gesetzlicher Auflagen
  • Beratung durch externe Person (keine Betriebsblindheit)
  • Keinen innerbetrieblichen Aufwand zur Stellung, Aus- und Weiterbildung eines Brandschutzbeauftragten
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Sicherheit

Gefahrstoffmanagement

AUSGANGSSITUATION

Schauen Sie sich bitte einmal aufmerksam an Ihrer Arbeitsstätte um! Haben Sie schon Gefahrstoffe entdeckt? Mit angrenzender Sicherheit konnten Sie Stoffe identifizieren, die Sie intuitiv in diese Kategorie einordnen würden.

Aber zählt die Flasche Flüssigkleber und die Korrekturflüssigkeit auf Ihrem Schreibtisch wirklich zu den Gefahrstoffen im Sinne der Gefahrstoffverordnung? Und was ist mit der Kiste Spraydosen im Abstellraum? Fragen über Fragen!

Wo und wie dürfen Gefahrstoffe gelagert werden und welche Vorgaben gibt es hinsichtlich der Zusammenlagerung? Welche Schutzmaßnahmen sind grundsätzlich zu treffen? Komme ich meiner Substitutionspflicht nach? Wann bin ich zum Führen eines Gefahrstoffverzeichnisses verpflichtet? Wie erstelle ich eine Gefährdungsbeurteilung für den Umgang mit Gefahrstoffen? Welche Dokumentationspflichten obliegen mir darüber hinaus? Gerade im Umgang mit Gefahrstoffen gibt es viele Unklarheiten und Unsicherheiten, aber auch unzählige gesetzliche Vorgaben und Verpflichtungen.

Falscher Umgang mit Gefahrstoffen kann nicht nur schwere Verletzungen und ernsthafte Erkrankungen der Menschen zur Folge haben sondern birgt auch oft erhebliche Brand-, Explosions- oder Umweltgefahren.

Unsere Leistungen

  • Ermittlung der arbeitsschutzrelevanten Gefahrstoffe im Unternehmen
  • Abgleich mit arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen
  • Unterstützung beim Aufbau eines Gefahrstoffmanagementsystems
  • Erstellung eines Gefahrstoffverzeichnisses
  • Unterstützung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen im Umgang mit Gefahrstoffen
  • Verfassen gesetzlich vorgegebener Betriebsanweisungen
  • Beratung zu Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten
  • Unterstützung bei der Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen und Gestaltung der Arbeitsplätze
  • Mithilfe bei der Erstellung von Unterweisungsunterlagen für die Beschäftigten
  • Beratung hinsichtlich des Bedarfs an arbeitsmedizinischer Vorsorge

Ihr Nutzen

  • Einhaltung rechtlicher Verpflichtungen nach Gefahrstoffverordnung
  • Sichere und gesunde Mitarbeiter
  • Reduzierung der Brand- und Explosionsgefährdung
  • Ansprechpartner für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen
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Sicherheit

Gefahrgutmanagement

AUSGANGSSITUATION

Wie auch bei den Gefahrstoffen, werden Sie bei genauem Beobachten feststellen, dass sich auch in Ihrem Unternehmen das ein oder andere Gefahrgut befindet. Freistellungen, Sondervorschriften und Ausnahmen sollten das äußerst komplexe ADR (Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) vereinfachen, doch bewirken meist den gegenteiligen Effekt. Vielen Unternehmen fehlen die erforderlichen Ressourcen, um die gewünschten gefahrgutrechtlichen Kenntnisse anzueignen. Ohne fundiertes Fachwissen und Erfahrung kann der Umgang mit dem Gefahrgut schnell zu schwerwiegenden Konsequenzen führen, sei es durch Unfälle, rechtliche Konflikte oder Umweltschäden. Die Auswahl eines kompetenten Dienstleisters ist daher von entscheidender Bedeutung, um nicht nur die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, sondern auch ein Höchstmaß an Sicherheit zu gewährleisten.

Unsere Leistungen

  • Unterweisung gemäß Kapitel 1.3 ADR – verpflichtend für alle an dem Gefahrgutprozess beteiligten Personen.
  • Schulung „Sicherer Versand und Lagerung von Lithiumbatterien“ – diese Schulungen bieten wir Ihnen firmenintern oder als Live-Online-Training an
  • Jährliche Vor-Ort-Begehung:
  • Kontrolle der richtigen Kennzeichnung und Bezettelung Ihrer Verpackungen und Erstellung des Beförderungspapiers
  • Am Tag der Beförderung/Abholung: Kontrolle des Fahrers, Fahrzeugs und der Gefahrgüter
  • Analyse der internen Gefahrgutprozesse mit aufzeigen der Mängel und Optimierungsmöglichkeiten
  • Ableiten von Maßnahmen und Optimierungsmöglichkeiten
  • Individuelle Beratung
  • Stellung eines Gefahrgutbeauftragten → mehr dazu unter Gefahrgutbeauftragter
  • Erstellung des Jahresberichts gemäß § 8 Abs. 5 GbV

Ihr Nutzen

  • Einhaltung rechtlicher Verpflichtungen
  • Unterwiesene Mitarbeiter
  • Optimierung der Prozesse
  • Schwachstellenanalyse oder Identifikation von gefahrgutrelevanten Schwachstellen
  • Neutrale Beratung
  • Ansprechpartner für einen sicheren Umgang mit Gefahrgütern

LEISTUNGEN

Arbeitssicherheit

Sicherheit und Gesundheit an erster Stelle

Ein sicherer Arbeitsplatz ist die Grundlage für produktives und nachhaltiges Arbeiten. Bei uns stehen der Schutz und die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter im Mittelpunkt. Unsere umfassenden Arbeitsschutzlösungen reichen von der Gefährdungsanalyse über die Implementierung präventiver Maßnahmen bis hin zur Schulung Ihrer Belegschaft. Mit unserer Expertise sorgen wir dafür, dass gesetzliche Vorgaben eingehalten und höchste Sicherheitsstandards umgesetzt werden. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz im Arbeitsschutz und schaffen Sie eine sichere Arbeitsumgebung, die Ihre Mitarbeiter schützt und motiviert.

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