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ARCHIV 2020

10/2020

Reduzierung der Abgabe nach § 19 StromNEV

 

Auf Antrag reduziert sich die Abgabe nach § 19 Strom-Netzentgeltverordnung (StromNEV) von 0,358 c/kWh auf 0,05 c/kWh für die Strommengen, die je Abnahmestelle über 1 GWh/a hinausgehen. 

Und für das produzierende Gewerbe gibt es darüber hinaus eine zusätzliche Einsparmöglichkeit, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. 

Gerne unterstützen wir Sie bei der Prüfung und übernehmen die weiteren Schritte.