Teil 1 - Programmteil CO₂-Minderungsprogramm
Fördermittelträger
Ministerium für Umwelt, Klimaschutz und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Geltungsbereich
Baden-Württemberg
Fördergegenstand
– Erneuerung von Heizungsanlagen
- Ersatz von Elektroheizungen
- Interne Nutzung von Abwärme
– Verbesserung des Wärmeschutzes
– Sanierung von Beleuchtungsanlagen
– Sanierung von Lüftungsanlagen
(Nur in Kombination mit der Erneuerung von Heizungsanlagen oder der Verbesserung des Wärmeschutzes) Installation von:
– Holzpelletheizungen
– Holzhackschnitzelheizungen
– Wärmepumpenanlagen
– Solarthermischen Anlagen
Förderart und Förderhöhe
Anteiliger, nicht rückzahlbar Zuschuss:
– 50 € pro vermiedener Tonne CO₂ bzw.
– bis zu 30% der Investitionen (mit Boni bis zu 46,2% der Investitionen)
– mindestens 3.000 €
– höchstens 200.000 €
Antragsberechtigte
– Kommunen und Zweckverbände
– Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
– Mehrheitlich kommunale Unternehmen
– Träger von Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen, Heimen und Studentenwohnheimen
– natürliche Personen
– eingetragene, gemeinnützige Vereine (e. V.)
– Kirchen und kirchliche Einrichtungen
– selbstständige rechtsfähige kommunale Stiftungen des öffentlichen Rechts nach § 101 der Gemeindeordnung
– aufgrund Landesgesetz eingerichtete Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen des öffentlichen Rechts
Besonderheiten
– CO₂-Minderungsprogramm
– Struktur-, Qualifizierungs- und Informationsprogramm
– Nachhaltige, energieeffiziente Sanierung
Mehr Infos
https://um.baden-wuerttemberg.de/de/klima/informieren-beraten-foerdern/klimaschutz-plus/co2-minderungsprogramm-mit-audiobeschreibung/
Teil 2 - Programmteil Struktur-, Qualifizierungs- und Informationsprogramm
Fördermittelträger
Ministerium für Umwelt, Klimaschutz und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Geltungsbereich
Baden-Württemberg
Fördergegenstand
– Teilnahme am eea
– Bilanzierung von Energieeinsatz und CO₂-Emissionen (BICO2BW)
– Einführung eines systematischen Energiemanagements (Beratung, Messtechnik, Software, Zertifizierung)
– Aufbau eines mindestens kreisweit aktiven Qualitätsnetzwerks Bauen
– Überbetriebliche Energieeffizienztische mit mindestens fünf Unternehmen
– BHKW-Begleit-Beratungen
– Detaillierte Energieberatung zu Krankenhäusern und Heimen
– Informationsvermittlung für Mandatsträger und Multiplikatoren (div. Formate)
– Teilnahme von Kreisen am Wettbewerb Leitstern Energieeffizienz
– Projekte an Schulen und Kindertageseinrichtungen
– Erstberatung zur Abwärmenutzung
Förderart und Förderhöhe
Anteiliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss:
– Teilnahme am European Energy Award (eea)
- 10.000 €
- 1.500 € für eea Gold und Re-Zertifizierungen
– Bilanzierung von Energieeinsatz und CO₂-Emissionen (BICO2BW)
- 50 % der Kosten; bis zu 2.400 €
– Einführung eines systematischen Energiemanagements (Beratung, Messtechnik, Software, Zertifizierung)
- 50 % der Kosten; bis zu 27.400 €
– Aufbau eines mindestens kreisweit aktiven Qualitätsnetzwerks Bauen
- 135.000 €
– Überbetriebliche Energieeffizienztische mit mindestens fünf Unternehmen
- 50 % der Kosten; 4.000 €/Unternehmen
– BHKW-Begleit-Beratungen
- 50 % der Kosten; bis zu 3.200 €
– Detaillierte Energieberatung zu Krankenhäusern und Heimen
- 50 % der Kosten; bis zu 16.000 € (je nach Größe)
– Informationsvermittlung für Mandatsträger und Multiplikatoren (div. Formate)
- bis zu 21.000 € je Kreis
– Teilnahme von Kreisen am Wettbewerb Leitstern Energieeffizienz
- bis zu 4.500 €
– Projekte an Schulen und Kindertageseinrichtungen
- bis zu 30.000 € pro Kreis
– Erstberatung zur Abwärmenutzung
- 50 % der Kosten, bis zu 6.000 €
Für welche Förderung Sie Antragsberechtigt sind, werden wir prüfen.
Antragsberechtigte
– Kommunen
– Städte und Gemeinden bis 50.000 Einwohner ohne Klimaschutzkonzept
– regionale Energieagenturen oder vergleichbare Einrichtungen
– Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
– mehrheitlich kommunale Unternehmen
– Träger von Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen, Heimen und Studentenwohnheimen
– Eigentümer von Wohngebäuden mit mindestens acht Wohneinheiten
– Stadt- und Landkreise
– Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind
– Unternehmen
– selbstständige, rechtsfähige kommunale Stiftungen des öffentlichen Rechts nach § 101 der Gemeindeordnung
– natürliche Personen
– eingetragene, gemeinnützige Vereine (e. V.)
– Kirchen und kirchliche Einrichtungen
– aufgrund Landesgesetz eingerichtete Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen des öffentlichen Rechts
Besonderheiten
Programm besteht aus den 3 Säulen:
– CO₂-Minderungsprogramm
– Struktur-, Qualifizierungs- und Informationsprogramm
– Nachhaltige, energieeffiziente Sanierung
Mehr Infos
https://um.baden-wuerttemberg.de/de/klima/informieren-beraten-foerdern/klimaschutz-plus/beratungsprogramm-mit-audiobeschreibung/