FÖRDERMITTELSYSTEM IN DEUTSCHLAND –

SICHERN SIE SICH IHREN INVESTIONSZUSCHUSS ODER EIN ZINSVERGÜNSTIGTES DARLEHEN FÜR IHR EFFIZIENZPROJEKT.

Mit der Verabschiedung des Klimapaketes Ende 2019 hast sich die Bundesregierung erneut für ambitionierte Klimaschutzziele ausgesprochen und untermauert diese mit entsprechenden Maßnahmen, wie bspw. die Einführung eines nationalen CO2- Emissionshandels ab 2021.

Neben ordnungspolitischen und marktbasierten Maßnahmen stellt die Anreizsetzung über finanzielle Förderung einen wesentlichen Baustein zur Erreichung der Ziele dar.

Mit vielfältigen Förderprogrammen und attraktiven Fördersätzen zu unterschiedlichsten Themen werden Anreize für Unternehmen und andere Organisationen geschaffen in den Einsatz effizienter und nachhaltiger Technologien zu investieren und über die Einrichtung wirkungsvoller Managementsysteme Ihren Beitrag zur Erreichung der genannten Ziele zu leisten.

Bei jedem Auftrag prüfen wir für Sie, ob Fördermittel nutzbar und mit welchen Voraussetzungen diese verbunden sind. Wir unterstützen Sie sowohl bei der Antragsstellung, als auch bei der Nachweisführung.

Einen Auszug interessanter Förderprogramme mit den wichtigsten Fakten aus den Bereichen Energie, Gebäudeenergieberatung, Umwelt und Elektromobilität haben wir für Sie nachfolgend zusammengestellt.

Fördergegenstand

Antragsberechtigte

Förderhöhe

Förderart

Fördermittelträger

Anforderungen

Förderprogramme auf Bundesebene

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG

    ALLGEMEIN

    Fördermittelträger

    BAFA (Zuschuss) und KfW (Kredit)


    Auftragsberechtigte

    − Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften

    − freiberuflich Tätige

    − Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände, sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln

    − Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände

    − gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen

    − Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen

    − sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften


    Besonderheiten

    Die Antragsberechtigung gilt für Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils, auf oder in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, sowie für Contractoren.


    Mehr Infos

    https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Foerderprogramm_im_Ueberblick/foerderprogramm_im_ueberblick_node.html;jsessionid=85C10C98FA1060AA242D9189F77E91FD.1_cid371

     

    EM - Einzelmaßnahmen

    Fördermittelgegenstand

    Sanierungen von Wohngebäuden und Nichtwohngebäude.

     

    Förderart und Förderhöhe

    − Wohngebäude (WG): Bis zu 60.000 € pro Wohneinheit
    − Baubegleitung:  bis zu 5.000 € bei 1-2 Familienhäuern
    − Nichtwohngebäude (NWG): 1.000 €/m² Nettogrundfläche
    − Baubegleitung: bis zu 5 €/m² Nettogrundfläche


    Besonderheiten

    − Wohngebäude: 5 % individueller Sanierungsfahrplan (ISFP)
    − Wohn- bzw. Nichtwohngebäude: 5% EE-Bonus oder NH-Bonus


    Mehr Infos

    Foerderuebersicht


    WG - Wohngebäude

    Fördermittelgegenstand

    Neubau
    − Effizienzhaus 55 (15%), 55 EE (15% + 2,5%), 55NH (15% + 2,5%)
    − Effizienzhaus 40 (20%), 40 EE (20% + 2,5%), 40 NH (20% + 2,5%)
    − Effizienzhaus 40+ (25%), 40+ EE (25%+2,5%, 40* NH (25% + 2,5%)

    Sanierung
    − Effizienzhaus 100: 27,5 %, Effizienzhaus 100 EE oder NH (27,5 % + 5 %) + 5 %
    − ISFPEffizienzhaus 85: 30 %, Effizienzhaus 85 EE oder NH (30 % + 5 %) + 5 %
    − ISFPEffizienzhaus 70: 35 %, Effizienzhaus 70 EE oder NH (35 % + 5 %) + 5 %
    − ISFPEffizienzhaus 55: 40 %, Effizienzhaus 55 EE oder NH (40 % + 5 %) + 5 %
    − ISFPEffizienzhaus 40: 45 %, Effizienzhaus 40 EE oder NH (45 % + 5 %) + 5 % ISFP

     

    Förderart und Förderhöhe

    Bis zu 120.000 € pro Wohneinheit (WG); bei Erreichen EE oder NH bis zu 150.000 €
    Baubegleitung: bis zu 10.000 € bei 1-2 Familienhäuern


    Besonderheiten

    − 5 % individueller Sanierungsfahrplan (ISFP), bei Erreichen des Effizienzhausstandards
    − 2,5 % bzw. 5 % EE-Bonus oder NH-Bonus


    Mehr Infos

    https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Wohngebaeude/sanierung_wohngebaeude_node.html

  • Kälte- und Klimaanlagen

    Fördermittelträger

    Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)


    Fördergegenstand

    − Stationäre Klima- und Kälteanlagen, die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden (bei Neuerrichtung/Neuinstallation, bei Erstellung einer neuen Kälteerzeugungseinheit)
    − Wärmepumpen, Wärme- und Kältespeicher (in Verbindung mit Punkt 1)


    Förderart und Förderhöhe

    Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses, dessen Höhe von der Art und Leistung der Anlage abhängt und mittels Formel ermittelt wird. Das UBA stellt einen Förderrechner zur Verfügung.

    Antragsberechtigte

    Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände und Eigenbetriebe, Hochschulen und Schulen, Krankenhäuser kirchliche Einrichtungen.


    Besonderheiten

    Für die Bearbeitung der Anträge und die Auszahlung der Zuschüsse ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig.


    Mehr Infos

    https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Klima_Kaeltetechnik/klima_kaeltetechnik_node.html

  • Energieberatung für Nichtwohngebäude

    Fördermittelträger

    Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)


    Fördergegenstand

    Energieberatung zu Erstellung eines energetischen Sanierungskonzepts von Nichtwohngebäuden in Form eines:

    − Sanierungsfahrplans oder

    − umfassende Sanierung

    Weiterhin ist auch die Neubauberatung für Nichtwohngebäude sowie unter bestimmten Voraussetzungen ein sogenannter Contracting-Check förderfähig.


    Förderart und Förderhöhe

    − Die Förderung erfolgt als Projektförderung (Förderfähig ist das Beraterhonorar) an den antragstellenden Berater
    − Bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 15.000 € (abhängig von Anzahl der Nutzungszonen des Gebäudes)
    − Bis zu 500 € für die Präsentation des Beratungsberichts


    Antragsberechtigte

    Alle natürlichen und juristischen Personen, die die spezifischen Anforderungen als Energieberater erfüllen und dem BAFA nachweisen.

    Besonderheiten

    Förderung erfolgt im Rahmen einer De-minimis-Beihilfe oder der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO).
    Förderung wird als Anteilsfinanzierung (nicht rückzahlbarer Zuschuss) an den antragstellenden Berater gewährt.


    Mehr Infos

    https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/Energieberatung_Nichtwohngebaeude_Kommunen/sanierungskonzept_neubauberatung_node.html

  • Klimaschutzprojekte im Rahmen der Klimaschutzinitiative für Kommunen

    Fördermittelträger

    − Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
    − Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)
    − Deutsches Institut für Urbanistik (Difu) - Servicestelle Kommunaler Klimaschutz
    − Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI
    − Projektträger Jülich (PTJ), Forschungszentrum Jülich GmbH


    Fördergegenstand

    − Einstiegsberatung kommunaler Klimaschutz 
    − Erstellung von Klimaschutzkonzepten und Klimaschutzteilkonzepten
    − Förderung einer Stelle für Klimaschutzmanagement
    − Klimaschutzinvestitionen in Kindertagesstätten, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Sportstätten
    − Investive Klimaschutzmaßnahmen


    Förderart und Förderhöhe

    − Zuschusshöhe ist von der Art der Maßnahme abhängig
    − Fördersätze werden regelmäßig überprüft und der Marktentwicklung, dem Förderbedarf sowie den verfügbaren Haushaltsmitteln angepasst


    Antragsberechtigte

    − Kindergärten / Schulen
    − Behindertenwerkstätten
    − Kommunale Unternehmen / Betriebe


    Besonderheiten

    Neue Regelungen seit 2020:

    − Antragstellung ist ganzjährig möglich
    − Mindestzuwendungsbeträge für Radverkehrsprojekte werden auf 5.000 € herabgesetzt
    − weitere wirkungsvolle Konzepte zur Reduzierung für Treibhausgase sind möglich


    Mehr Infos

    https://www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie

  • Energieeffizienzprogramm – Produktionsanlagen/-prozesse

    Fördermittelträger

    KfW


    Fördergegenstand

    Gefördert werden alle Investitionsmaßnahmen, die eine Energieeinsparung von mind. 10 % (Einstiegstandard) bzw. mindestens 30 % (Premiumstandard) erzielen. Bspw. in den Bereichen:

    − Maschinen/Anlagen/Prozesstechnik
    − Druckluft/Vakuum/Absaugtechnik
    − Elektrische Antriebe/Pumpen
    − Prozesswärme
    − Prozesskälte, Kühlhäuser, Kühlräume
    − Wärmerückgewinnung/Abwärmenutzung (für Produktionsprozesse)
    − Mess-, Regel- und Steuerungstechnik
    − Informations- und Kommunikationstechnik
    − Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen 


    Förderart und Förderhöhe

    − zinsgünstiger Kredit
    − Bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten
    − Der Kredithöchstbetrag beträgt in der Regel bis zu 25 Mio. € pro Vorhaben


    Antragsberechtigte

    − in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
    − Freiberuflich Tätige, zum Beispiel Ärzte, Steuerberater, Architekten
    − Antragsberechtigte Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung (Energie-)Dienstleistungen für einen Dritten erbringen  

    Im Ausland:

    − Deutsche Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und in Deutschland freiberuflich Tätige
    − Tochtergesellschaften der oben genannten deutschen Unternehmen mit Sitz im Ausland
    − Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung im Ausland


    Besonderheiten

    Vorhaben im Ausland können ebenfalls gefördert werden.
    Die Mindestlaufzeit beträgt generell 2 Jahre.


    Mehr Infos

    https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-Umwelt/F%C3%B6rderprodukte/EE-Produktion-292-293/

  • Elektromobilität Umweltbonus

    Fördermittelträger

    Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)


    Fördergegenstand

    Förderfähig ist der Erwerb (Kauf oder Leasing) eines neuen, erstmals zugelassenen, elektrisch betriebenen Fahrzeugs (gem. § 2 Elektromobilitätsgesetz), im Einzelnen ein:

    − reines Batterieelektrofahrzeug
    − von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug (Plug-In Hybrid)
    − Brennstoffzellenfahrzeuge der Klassen M1 und N1 bzw. N2
    − Fahrzeuge unabhängig vom Antrieb, die keine oder höchstens 50 g CO₂-Emissionen pro km aufweisen.
    − Das Fahrzeugmodell muss sich auf der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge des BAFA befinden. Der Netto-Listenpreis des Basismodells darf 60.000 € nicht überschreiten.


    Förderart und Förderhöhe

    Der Umweltbonus wird zur Hälfte durch die Automobilhersteller (Eigenanteil) durch Abzug vom Kauf- oder Leasingpreis und zur Hälfte durch einen Bundeszuschuss (Bundesanteil) gewährt und beträgt:

    − für ein reines Batterieelektrofahrzeug bzw. Brennstoffzellenfahrzeug 2.000 €
    − für ein von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug (Plug-In Hybrid) 1.500 €


    Antragsberechtigte

    Antragsberechtigt sind:

    − Privatpersonen
    − Unternehmen
    − Stiftungen
    − Körperschaften
    − Vereine


    Besonderheiten

    Das Elektrofahrzeug muss auf den Antragsteller zugelassen sein.
    Der Erwerb eines akustischen Warnsystems (AVAS) wird zusätzlich mit 100 € gefördert. 


    Mehr Infos

    https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Elektromobilitaet/elektromobilitaet_node.html

  • Bundesförderung – Energieeffizienz in der Wirtschaft

    Fördermittelträger

    Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)


    Fördergegenstand

    Siehe einzelne Modulbeschreibungen. Förderfähig sind Ersatz - und Neuanschaffungen.


    Förderart und Förderhöhe

    − nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss nach De-minimis oder AGVO (Investitionsmehrkosten)
    − Die Förderhöhe ist vom einzelnen Modul abhängig


    Antragsberechtigte

    Antragsberechtigt mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland sind:

    − private Unternehmen (KMU; Nicht-KMU)
    − kommunale Unternehmen
    − Freiberufler
    − Contractoren


    Besonderheiten

    Alternativ kann bei der KfW ein zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss beantragt werden.


    Mehr Infos

    https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Energieeffizienz_und_Prozesswaerme/energieeffizienz_und_prozesswaerme_node.html


    Modul 1 Querschnittstechnologien

    Fördergegenstand

    Ersatz oder Neuanschaffung hocheffizienter stationärer Anlagen und Aggregate:

    − Elektrische Motoren und Antriebe
    − Pumpen für die industrielle und gewerbliche Anwendung
    − Ventilatoren
    − Druckluftanlagen
    − Anlagen zur Abwärmenutzung bzw. Wärmerückgewinnung aus Abwasser
    − Dämmung von industriellen Anlagen beziehungsweise Anlagenteilen
    − Frequenzumrichter 


    Förderart und Förderhöhe

    − Investitionszuschuss
    − 30 % Investitions-/Investitionsmehrkosten (+ 10 % für KMU)Die Förderhöhe ist vom einzelnen Modul abhängig


    Fördervoraussetzungen

    Einhaltung technischer Mindestanforderungen, Herstellererklärung oder Produkt - bzw. Materialdatenblatt


    Besonderheiten

    Netto-Investitionsvolumen für Einzelmaßnahmen mind. 2.000 €; max. Fördersumme pro Vorhaben: 200.000 €


    Mehr Infos

    https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Energieeffizienz_und_Prozesswaerme/Modul1_Querschnittstechnologien/modul1_querschnittstechnologien_node.html


    Modul 2 – Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien

    Fördergegenstand

     Ersatz oder die Neuanschaffung von Anlagen zur Bereitstellung von Wärme aus:

    − Solarkollektoranlagen, 
    − Biomasseanlagen,
    − Wärmepumpen,
    − deren Wärme zu über 50 % für Prozesse, d.h. zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten oder zur Erbringung von Dienstleistungen verwendet wird.


    Förderart und Förderhöhe

    − Investitionszuschuss
    − 45 % Investitions-/Investitionsmehrkosten (+ 10 % für KMU)


    Fördervoraussetzungen

    Datenblatt und hydraulisches Anlagenschema zur beantragten Maßnahme sowie Angebot für die beantragten Investitionen, technische Mindestanforderungen.


    Besonderheiten

    Max. Förderung 10 Mio. € pro Investitionsvorhaben


    Mehr Infos

    https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Energieeffizienz_und_Prozesswaerme/Modul2_Prozesswaerme/modul2_prozesswaerme_node.html


    Modul 3 – MSR, Sensorik und Energiemanagement Software

    Fördergegenstand

    Soft- und Hardware im Zusammenhang mit der Einrichtung oder Anwendung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems. Gefördert werden:

    − Messtechnik
    − Steuertechnik
    − Regelungstechnik
    − Sensorik
    − Energiemanagement-Software


    Förderart und Förderhöhe

    − Investitionszuschuss
    − 30 % Investitions- /Investitionsmehrkosten ( + 10 % für KMU)


    Fördervoraussetzungen

    Zertifiziertes oder sich im Zertifizierungsprozess befindliches EnMS oder EMAS, für KMU auch SpaEfV; Mess-, Steuerungs- und Regelungskonzept.


    Besonderheiten

    Beachtung Liste der förderfähigen Softwarelösungen, max. Förderung 10 Mio. € pro Investitionsvorhaben.


    Mehr Infos

    https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Energieeffizienz_und_Prozesswaerme/Modul3_Energiemanagementsysteme/modul3_energiemanagementsysteme_node.html


    Modul 4 – Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen

    Fördergegenstand

    Technologieoffen, investive Maßnahmen zur energetischen Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien für gewerbliche Prozesse in Unternehmen.


    Förderart und Förderhöhe

    − Investitionszuschuss
    − 30 % Investitions- / Investitionsmehrkosten ( + 10 % für KMU), gedeckelt auf max. 500 €/Tonne (KMU 700 €/Tonne) CO₂-Einsparung pro Jahr.


    Fördervoraussetzungen

    Einsparkonzept gem. BAFA-Vordruck.


    Besonderheiten

    Max. Fördersumme pro Vorhaben: 10 Mio. €.


    Mehr Infos

    https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Energieeffizienz_und_Prozesswaerme/Modul4_Energiebezogene_Optimierung/modul4_energiebezogene_optimierung_node.html

Förderprogramme auf Landesebene

  • Klimaschutz Plus

    Teil 1 - Programmteil CO₂-Minderungsprogramm

    Fördermittelträger

    Ministerium für Umwelt, Klimaschutz und Energiewirtschaft Baden-Württemberg


    Geltungsbereich

    Baden-Württemberg


    Fördergegenstand

    – Erneuerung von Heizungsanlagen
       - Ersatz von Elektroheizungen
       - Interne Nutzung von Abwärme
    – Verbesserung des Wärmeschutzes
    – Sanierung von Beleuchtungsanlagen
    – Sanierung von Lüftungsanlagen

    (Nur in Kombination mit der Erneuerung von Heizungsanlagen oder der Verbesserung des Wärmeschutzes)  Installation von:

    – Holzpelletheizungen
    – Holzhackschnitzelheizungen
    – Wärmepumpenanlagen
    – Solarthermischen Anlagen


    Förderart und Förderhöhe

    Anteiliger, nicht rückzahlbar Zuschuss:

    – 50 € pro vermiedener Tonne CO₂ bzw.
    – bis zu 30% der Investitionen (mit Boni bis zu 46,2% der Investitionen)
    – mindestens 3.000 €
    – höchstens 200.000 €


    Antragsberechtigte

    – Kommunen und Zweckverbände
    – Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
    – Mehrheitlich kommunale Unternehmen
    – Träger von Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen, Heimen und Studentenwohnheimen
    – natürliche Personen
    – eingetragene, gemeinnützige Vereine (e. V.)
    – Kirchen und kirchliche Einrichtungen
    – selbstständige rechtsfähige kommunale Stiftungen des öffentlichen Rechts nach § 101 der Gemeindeordnung
    – aufgrund Landesgesetz eingerichtete Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen des öffentlichen Rechts


    Besonderheiten

    – CO₂-Minderungsprogramm
    – Struktur-, Qualifizierungs- und Informationsprogramm
    – Nachhaltige, energieeffiziente Sanierung 


    Mehr Infos

    https://um.baden-wuerttemberg.de/de/klima/informieren-beraten-foerdern/klimaschutz-plus/co2-minderungsprogramm-mit-audiobeschreibung/


    Teil 2 - Programmteil Struktur-, Qualifizierungs- und Informationsprogramm

    Fördermittelträger

    Ministerium für Umwelt, Klimaschutz und Energiewirtschaft Baden-Württemberg


    Geltungsbereich

    Baden-Württemberg


    Fördergegenstand

    – Teilnahme am eea
    – Bilanzierung von Energieeinsatz und CO₂-Emissionen (BICO2BW)
    – Einführung eines systematischen Energiemanagements (Beratung, Messtechnik, Software, Zertifizierung)
    – Aufbau eines mindestens kreisweit aktiven Qualitätsnetzwerks Bauen
    – Überbetriebliche Energieeffizienztische mit mindestens fünf Unternehmen
    – BHKW-Begleit-Beratungen
    – Detaillierte Energieberatung zu Krankenhäusern und Heimen
    – Informationsvermittlung für Mandatsträger und Multiplikatoren (div. Formate)
    – Teilnahme von Kreisen am Wettbewerb Leitstern Energieeffizienz
    – Projekte an Schulen und Kindertageseinrichtungen
    – Erstberatung zur Abwärmenutzung


    Förderart und Förderhöhe

    Anteiliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss:

    – Teilnahme am European Energy Award (eea)
       - 10.000 €
       -   1.500 € für eea Gold und Re-Zertifizierungen

    – Bilanzierung von Energieeinsatz und CO₂-Emissionen (BICO2BW)
       - 50 % der Kosten; bis zu 2.400 €

    – Einführung eines systematischen Energiemanagements (Beratung, Messtechnik, Software, Zertifizierung)
       - 50 % der Kosten; bis zu 27.400 €

    – Aufbau eines mindestens kreisweit aktiven Qualitätsnetzwerks Bauen
       - 135.000 €

    – Überbetriebliche Energieeffizienztische mit mindestens fünf Unternehmen
       - 50 % der Kosten; 4.000 €/Unternehmen

    – BHKW-Begleit-Beratungen
       - 50 % der Kosten; bis zu 3.200 €

    – Detaillierte Energieberatung zu Krankenhäusern und Heimen
       - 50 % der Kosten; bis zu 16.000 € (je nach Größe)

    – Informationsvermittlung für Mandatsträger und Multiplikatoren (div. Formate)
       - bis zu 21.000 € je Kreis

    – Teilnahme von Kreisen am Wettbewerb Leitstern Energieeffizienz
       - bis zu 4.500 €

    – Projekte an Schulen und Kindertageseinrichtungen
       - bis zu 30.000 € pro Kreis

    – Erstberatung zur Abwärmenutzung
       - 50 % der Kosten, bis zu 6.000 €

    Für welche Förderung Sie Antragsberechtigt sind, werden wir prüfen.


    Antragsberechtigte

    – Kommunen
    – Städte und Gemeinden bis 50.000 Einwohner ohne Klimaschutzkonzept
    – regionale Energieagenturen oder vergleichbare Einrichtungen
    – Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
    – mehrheitlich kommunale Unternehmen
    – Träger von Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen, Heimen und Studentenwohnheimen
    – Eigentümer von Wohngebäuden mit mindestens acht Wohneinheiten
    – Stadt- und Landkreise
    – Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind
    – Unternehmen
    – selbstständige, rechtsfähige kommunale Stiftungen des öffentlichen Rechts nach § 101 der Gemeindeordnung
    – natürliche Personen
    – eingetragene, gemeinnützige Vereine (e. V.)
    – Kirchen und kirchliche Einrichtungen
    – aufgrund Landesgesetz eingerichtete Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen des öffentlichen Rechts


    Besonderheiten

    Programm besteht aus den 3 Säulen:

    – CO₂-Minderungsprogramm
    – Struktur-, Qualifizierungs- und Informationsprogramm
    – Nachhaltige, energieeffiziente Sanierung 


    Mehr Infos

    https://um.baden-wuerttemberg.de/de/klima/informieren-beraten-foerdern/klimaschutz-plus/beratungsprogramm-mit-audiobeschreibung/

  • Energieeffizienz und Erneuerbare Energien

    Fördermittelträger

    Ministerium für Umwelt, Klimaschutz und Energiewirtschaft Baden-Württemberg


    Geltungsbereich

    Bayern


    Fördergegenstand

    – Technische Anlagen einschließlich Gebäudetechnik
       - Anschaffung bzw. Herstellung effizienter Maschinen bzw. Anlagen
       - Austausch bestehender Gebäudetechnik (Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik, Warmwasserbereitung)
    – Sanierung von Gebäuden
    – Neubau von Gebäuden


    Förderart und Förderhöhe

    – 30 % für kleine Unternehmen (in den C-Fördergebieten der GRW-Kulisse)
    – 20 % für mittlere Unternehmen (in den C-Fördergebieten der GRW-Kulisse)
    – 20 % für kleine, 10 % für mittlere Unternehmen in den übrigen Fördergebieten


    Antragsberechtigte

    Kleine und mittlere Unternehmen der Industrie, des Handwerks, der Tourismuswirtschaft und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes.


    Besonderheiten

    – Es werden nur Vorhaben gefördert, die im EFRE-Schwerpunktgebiet
    – Zusätzlicher Bonus von 5 % für Investitionen, die die besonderen Energieeffizenzkriterien erfüllen (unter Einhaltung der beihilferechtlichen Höchstfördersätze

    Nachweis über die jeweils geforderte Mindesteinsparung des Primärenergieverbrauchs (kWh/Jahr durch eine schriftliche Bestätigung eines fachkundigen Dritten (z.B. Archtitekten, Berater, externes Planungsbüro, Anlagenhersteller)