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ARBEITSSCHUTZMANAGEMENTSYSTEME

Der Arbeitsschutz beinhaltet die Themen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zielt damit insbesondere auf den Schutz von Arbeitnehmern ab. Allerdings umfasst der Begriff deutlich mehr als die Vermeidung von Arbeitsunfällen oder den Einsatz verschiedener Schutzausrüstungen, wie bspw. das Tragen von Sicherheitsschuhen. Auch der Anlagenbetrieb oder die einzelnen Arbeitsprozesse unterliegen sicherheitsrechtlichen Bestimmungen.

Arbeitsschutzmanagementsysteme unterstützen den Unternehmer dabei, eine systematische Vorgehensweise zu entwickeln und Prozessabläufe zu implementieren, die dazu führen, die sicherheitstechnische Leistung des Unternehmens kontinuierlich zu verbessern, Gefahren einzuschätzen und abzuwehren sowie einen Beitrag zum sicheren Arbeiten im Unternehmen zu leisten. Ob aus Überzeugung oder aufgrund von Kundenerwartungen, der Unternehmer hat hierbei die Auswahl zwischen unterschiedlichen Arten von Managementsystemen.

  • Arbeitstschutzmanagementsystem nach SCC (Safety Certificate Contractors)

    AUSGANGSSITUATION / PROBLEMSTELLUNG

    Neben den eigentlichen leistungserbringenden Einheiten ist es für die Kernkompetenz eines Unternehmens von großer Bedeutung bei Kunden und Kooperationspartnern Vertrauen in die Sicherheit sowie den Gesundheits- und Umweltschutz (kurz: SGU) zu schaffen. Gerade in Kooperationen mit Subunternehmern, hat der Unternehmer hierbei eine besondere Sorgfaltspflicht bei der Auswahl der Nachunternehmen zu erfüllen. Subunternehmen, die sogenannten Kontraktoren, sind Unternehmen, die aufgrund eines Vertrages für den Auftraggeber bestimme technische Dienst- oder Werksleistungen erbringen. Aus der Praxis ist bekannt, dass gerade an den Schnittstellen von unterschiedlichen Arbeitssystemen mit den größten Gefährdungen zu rechnen ist. Eine gute Planung und deutliche Absprachen sind hier unerlässlich.

    Das SCC (Safety Certificate Contractors) ist ein zertifiziertes Managementsystem, das sich an den hohen Sicherheitsanforderungen der chemischen und mineralölverarbeitenden Industrie orientiert und die Arbeitssicherheit mit Gesundheitsschutz und Umweltschutzkonzepten verbindet.

    Das SCC-Regelwerk bietet dabei anhand einer Checkliste genaue Vorgaben für den Arbeits- und Umweltschutz. Die Zertifizierung erfolgt durch akkreditierte Auditoren.

    Mindestens 90 % aller Führungskräfte und operativ tätigen Mitarbeiter des Unternehmens müssen an einer 2 bis 3 tägigen Ausbildung teilnehmen, in der ihnen die gesetzlichen Grundlagen im Umweltrecht, dem Arbeits- und Gesundheitsschutz vermittelt werden. Verbindliche Themen sind die Kenntnis der häufigsten Gefährdungen und Unfallursachen einschließlich der Möglichkeiten zur Vermeidung. Weitere Aspekte sind der richtige Umgang mit Gefahrstoffen und Abfällen, die Notfallplanung, die Erste-Hilfe und die Vermittlung von Grundlagen zur Ergonomie am Arbeitsplatz.


    Varianten der SCC-Zertifizierung

    SCC* (SCC Ein-Stern): Unternehmen mit bis zu 35 Beschäftigten, die keine Kontraktoren, d.h. Nachunternehmen einsetzen. Die SGU-Managementaktivitäten werden also direkt am Arbeitsplatz beurteilt.

    SCC** (SCC Zwei-Stern): Unternehmen mit mehr als 35 Beschäftigten oder die mit Kontraktoren zusammenarbeiten. Hierbei wird das SGU-Managementsystem im gesamten Unternehmen bewertet, aber auch im Hinblick auf die Schnittstellen zu den kooperierenden Partnern.

    SCCP: Für alle Unternehmen, die ihre Mitarbeiter in der petrochemischen Industrie oder in Raffinerien einsetzen

    UNSERE LEISTUNGEN

    • Langjähriges Know-how bei der praktischen Umsetzung des SCC-Regelwerks (Scope 1: Betriebskategorie Kontraktoren und produzierendes Gewerbe)
    • Unterstützung bei der Einführung eines SGU-Managementsystems oder Integration in ein bereits bestehendes Managementsystem
    • Vorbereitung der notwendigen Dokumente oder Anpassung an die vorhandene Dokumentenstruktur
    • Kontaktaufnahme mit Schulungs- und Zertifizierungsstellen
    • Interne Überprüfung des SGU-Managementsystems und Auditvorbereitung


    IHR NUTZEN

    • Kontinuierliche Verbesserung im Arbeitsschutz – Vermeiden von Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen
    • Integration in allen Industriezweigen möglich
    • Kombinierbar mit anderen Managementsystemen z.B. DIN EN ISO 14001:2015 für Umweltmanagement
    • Wettbewerbsvorteile durch das in einigen Branchen geforderte SCC-Zertifikat
    • Erwerb eines international gültigen SCC-Zertifikats möglich
    • Klärung von Verantwortlichkeiten und Befugnissen
    • Erhöhung des SGU-Bewusstseins der Mitarbeiter
    • Senkung der Unfallzahlen und der damit einhergehenden Kosten
    • Verbesserung des Images

     

  • Arbeitstschutzmanagementsystem nach nach ISO 45001

    AUSGANGSSITUATION / PROBLEMSTELLUNG

    Gemäß § 10 Stromsteuergesetz und § 55 Energiesteuergesetz haben Unternehmen des produzierenden Gewerbes die Möglichkeit einen Antrag auf Steuerentlastung zu stellen. Bis 2012 war dies an keine Gegenleistung des Unternehmens gekoppelt. Durch eine Neuregelung im Jahr 2013 müssen antragstellende Unternehmen für den Erhalt des sogenannten Spitzenausgleichs den Betrieb eines zertifizierten Energie- oder Umweltmanagementsystems nachweisen.

    Diese Neuregelung trat im August 2013 durch die Veröffentlichung der sogenannte Verordnung über "Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz im Zusammenhang mit der Entlastung von der Energie- und der Stromsteuer in Sonderfällen" – auch bekannt als Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) in Kraft.

    Seit 2015 greift nun das Regelverfahren und die antragsstellenden Unternehmen müssen je nach Unternehmensgröße eines der folgenden Managementsysteme einführen und nachweisen.

    Für Nicht-KMU:

    • Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder
    • Umweltmanagementsystem nach EMAS


    Für KMU:

    • Alternatives System zur Verbesserung der Energieeffizienz gem. § 3 SpaEfV (hierzu zählt auch ein Energieaudit nach DIN EN 16247)


    UNSERE LEISTUNGEN

    • Unterstützung bei der Einführung des erforderlichen Managementsystem zur Nachweisführung für den Spitzensteuerausgleich


    IHR NUTZEN

    • Sicherstellung von Rückvergütungen bzw. von Vergünstigungen
    • Implementierung eines an die Anforderungen des Unternehmens angepasstes Managementsystem
    • Kontinuierlicher Verbesserungsprozess
    • Erschließung von Energie- und Kosteneffizienzpotentialen
    • Bessere Ressourcennutzung durch Effizienzsteigerungen
    • Transparente Darstellung der Energieflüsse
    • Positive Außenwirkung / Verbesserung des Firmenimages
    • Beitrag zum Umweltschutz (CO2-Reduzierung)