BETREUUNGSMODELLE

AUSGANGSSITUATION / PROBLEMSTELLUNG

Die Gewährleistung größtmöglicher Sicherheit am Arbeitsplatz sollte nicht als bloße Erfüllung rechtlicher Vorgaben angesehen werden, sondern als Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft. Schließlich hängen die Qualität der Arbeit und damit der unternehmerische Erfolg maßgeblich mit der Gesundheit und dem Wohlbefinden der Mitarbeiter am Arbeitsplatz zusammen.

Darüber hinaus ist Arbeitsschutz im Unternehmen nicht nur eine Frage des Wollens. Wie ein roter Faden ziehen sich die Forderungen nach sicheren und gesundheitsfördernden Arbeitsplätzen durch den Dschungel der gesetzlichen Bestimmungen. Nicht zuletzt schreiben das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die DGUV Vorschrift 2 jedem Unternehmer vor, unabhängig von der Unternehmensgröße, dass er eine Fachkraft für Arbeitssicherheit hinzuzuziehen hat, die ihn beim Arbeitsschutz und der Unfallverhütung unterstützen soll.

Die Pflichten eines Unternehmers erstrecken sich von der Beurteilung der Arbeitsbedingungen bis hin zur Umsetzung und fortlaufenden Kontrolle der erforderlichen Maßnahmen. Dabei müssen Gefährdungsbeurteilungen erstellt und aktuell gehalten, Unterweisungen durchgeführt, die Erste-Hilfe und der Brandschutz im Betrieb organisiert sowie nicht zuletzt unzählige rechtliche Vorgaben überprüft werden. Die Organisations- und Kontrollpflicht selbst kann vom Unternehmer nicht delegiert werden, wohl aber die auszuführenden Tätigkeiten.

Ausfallzeiten durch Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen können gerade für kleinere Betriebe zu einem wirtschaftlich bedeutenden Faktor werden. Der Unternehmer sollte sich daher seiner Verantwortung bewusst sein und den Arbeitsschutz im Unternehmen vorleben. Nur so fühlen sich auch die Mitarbeiter motiviert.

Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen in allen Fragen der innerbetrieblichen Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes.


In Abhängigkeit von der Anzahl der Beschäftigten im Unternehmen gibt es unterschiedliche Betreuungsmodelle, die in der DGUV Vorschrift 2 exakt beschrieben sind:


Bedarfsorientierte Betreuung

Für Betriebe mit bis zu zehn sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten kommt die bedarfsorientierte Betreuung in Frage. Sie beauftragen die Fachkraft für Arbeitssicherheit zur Durchführung der Grundbetreuung und der anlassbezogenen Betreuung.

 

Regelbetreuung

Ab dem elften Mitarbeiter übernehmen wir für Sie die Regelbetreuung, die sich aus der Grundbetreuung und der betriebsspezifischen Betreuung zusammensetzt. Die Grundbetreuung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig, der über die Betreuungsgruppen und die Anzahl der Mitarbeiter feste Einsatzzeiten liefert. Den Umfang des betriebsspezifischen Teils legt der Arbeitgeber in Kooperation mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt auf Basis eines Leistungskatalogs der DGUV Vorschrift 2 fest.

 

Unternehmermodell

Liegt die Mitarbeiterzahl im Unternehmen unter 50 Beschäftigten und ist der Unternehmer aktiv in das Betriebsgeschehen eingebunden, hat er auch die Möglichkeit das Unternehmermodell zu wählen. Er ist dann verantwortlich für den Aufbau der Arbeitsschutzorganisation im Betrieb, die Beurteilung der Arbeitsbedingungen und der Entwicklung von Verbesserungsmaßnahmen.

Voraussetzungen für diese Variante sind die regelmäßige Teilnahme an Informations-, Motivations- und Fortbildungsmaßnahmen sowie die Inanspruchnahme von sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Beratungsleistungen. Auch hierbei unterstützen Sie unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit gerne.



UNSERE LEISTUNGEN

  • Unterstützung in der sicherheitstechnischen Betreuung bei allen Betreuungsmodellen gemäß DGUV Vorschrift 2
  • Beratung beim Aufbau der Arbeitsschutzorganisation im Unternehmen
  • Regelmäßige Durchführung von Betriebsbegehungen
  • Analyse von Arbeitsunfällen, unsicheren Situationen und berufsbedingten Erkrankungen inklusive Ableitung von Maßnahmen
  • Unterstützung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Beratung bei der Beschaffung von Maschinen und Arbeitsmitteln sowie der persönlichen Schutzausrüstung
  • Erstellen von Betriebsanweisungen
  • Organisation und Teilnahme an Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses
  • Unterstützung beim Gefahrstoffmanagement

 

IHR NUTZEN

  • Rechtskonformität im Bereich Arbeitsschutz
  • Identifikation von Schwachstellen und Problembereichen durch regelmäßige Betriebsbegehungen
  • Verringerung der Eintrittswahrscheinlichkeit von arbeitsbedingten Gesundheitsschäden
  • Senkung der Unfallquote und damit der Kosten durch Arbeitsausfall bei Realisierung des Arbeitsschutzkonzeptes
  • Verbessertes Image durch höheres Vertrauen in den Arbeitsschutz und die Umweltverträglichkeit des Unternehmens
  • Zugriff auf Expertenwissen