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GEFAHRSTOFFMANAGEMENT

AUSGANGSSITUATION / PROBLEMSTELLUNG

Schauen Sie sich bitte einmal aufmerksam an Ihrer Arbeitsstätte um! Haben Sie schon Gefahrstoffe entdeckt? Mit angrenzender Sicherheit konnten Sie Stoffe identifizieren, die Sie intuitiv in diese Kategorie einordnen würden.

Aber zählt die Flasche Flüssigkleber und die Korrekturflüssigkeit auf Ihrem Schreibtisch wirklich zu den Gefahrstoffen im Sinne der Gefahrstoffverordnung? Und was ist mit der Kiste Spraydosen im Abstellraum?

Fragen über Fragen!

Wo und wie dürfen Gefahrstoffe gelagert werden und welche Vorgaben gibt es hinsichtlich der Zusammenlagerung? Welche Schutzmaßnahmen sind grundsätzlich zu treffen? Komme ich meiner Substitutionspflicht nach? Wann bin ich zum Führen eines Gefahrstoffverzeichnisses verpflichtet? Wie erstelle ich eine Gefährdungsbeurteilung für den Umgang mit Gefahrstoffen? Welche Dokumentationspflichten obliegen mir darüber hinaus?

Gerade im Umgang mit Gefahrstoffen gibt es viele Unklarheiten und Unsicherheiten, aber auch unzählige gesetzliche Vorgaben und Verpflichtungen.

Falscher Umgang mit Gefahrstoffen kann nicht nur schwere Verletzungen und ernsthafte Erkrankungen der Menschen zur Folge haben sondern birgt auch oft erhebliche Brand-, Explosions- oder Umweltgefahren.


UNSERE LEISTUNGEN

  • Ermittlung der arbeitsschutzrelevanten Gefahrstoffe im Unternehmen
  • Abgleich mit arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen
  • Support beim Aufbau eines Gefahrstoffmanagementsystems
  • Erstellung eines Gefahrstoffverzeichnisses
  • Unterstützung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen im Umgang mit Gefahrstoffen
  • Verfassen gesetzlich vorgegebener Betriebsanweisungen
  • Beratung zu Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten
  • Unterstützung bei der Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen und Gestaltung der Arbeitsplätze
  • Mithilfe bei der Erstellung von Unterweisungsunterlagen für die Beschäftigten
  • Beratung hinsichtlich des Bedarfs an arbeitsmedizinischer Vorsorge

IHR NUTZEN

  • Einhaltung rechtlicher Verpflichtungen nach Gefahrstoffverordnung
  • Sichere und gesunde Mitarbeiter
  • Reduzierung der Brand- und Explosionsgefährdung
  • Ansprechpartner für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen