GEBÄUDEENERGIEBERATUNG FÜR WOHN- UND NICHTWOHNGEBÄUDE
AUSGANGSSITUATION / PROBLEMSTELLUNG
„Der Kampf gegen den Klimawandel geht nicht ohne Zumutungen, die Zumutungen müssen aber zumutbar sein.“
(dpa, Zitat von Winfried Kretschmann am 20.12.2019 zur Billigung des Klimapakets durch den Bundesrat)
Am 20.12.2019 hat die Bundesregierung ein neues Klimapaket gebilligt, um die Klimaziele, wie im ebenfalls am 18.12.2019 verabschiedeten Klimaschutzgesetz, bis 2030 festzuschreiben. Kernpunkt ist der Ausstoß von CO2. Bis 2030 will die Bundesregierung den Ausstoß von Treibhausgasen im Vergleich zum Jahr 1990 um 55% reduzieren. Neben der Einführung eines CO2-Preises ab 2021, wird auch das Regelwerk zu den Anforderungen an den Neubau und die Sanierung von privaten Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden – also gewerblich genutzten Immobilien – neu gestaltet.
Seit dem 01.01.2020 haben sich zudem die Fördermöglichkeiten bei KfW und BAFA stark verbessert.
Daher werden in Zukunft die Themen Gebäudeenergieberatung, gesetzliche Anforderungen und Nachweise sowie Möglichkeiten zur Förderung von energieeffizienten Maßnahmen in den Fokus rücken.
UNSERE LEISTUNGEN
Gesetzliche Nachweise bei Neubau und Sanierung
- Energieausweise 〉
- Nachweise nach der Energieeinsparverordnung (EnEV)
- Nachweise nach Erneuerbarem Wärmegesetz in Baden-Württemberg (EWärmeG)
- Individueller Sanierungsfahrplan 〉
Gebäudeenergieberatung für Wohn- oder Nichtwohngebäude
- Energetisches Gesamtkonzept
- Bewertung von Alternativen
- Planungsoptimierung 〉
Energetische Begleitung und Betreuung von Sanierungen und Neubauten
- Begleitung der Umsetzung von energetischen Maßnahmen
- Projektoptimierung 〉
Aktuelle Förderprogramme des Bundes, Landes oder der Gemeinden
IHR NUTZEN
- Unsere Berater haben ein technisches Hochschulstudium sowie einen Abschluss als Energieberater nach WK und TAE
- Unsere Berater sind als Energieeffizienz Experten bei der dena gelistet
- Unsere Beraterinnen und Berater sind beim BAFA zugelassen und gelistet