ENERGIEAUSWEISE
AUSGANGSSITUATION / PROBLEMSTELLUNG
Zur energetischen Bewertung von Gebäuden schreibt das Gebäudeenergiegesetz in den folgenden Fällen einen Energieausweis vor:
- Neubau
- Größere Sanierungsmaßnahmen die im Rahmen einer energetischen Bilanzierung erfolgen
- Verkauf oder Vermietung von Gebäuden
- Aushangpflicht bei behördlichen Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr (> 250 m² Nutzfläche)
Dabei wird zwischen zwei Arten von Energieausweisen unterschieden:
Ob ein Gebäude einen verbrauchs- oder bedarfsorientierten Energieausweis benötigt, hängt von den folgende Punkten ab:
- Neubau oder Bestand
- Baujahr
- Anzahl Wohneinheiten
- Modernisierung
UNSERE LEISTUNGEN
- Prüfung der Voraussetzungen und Unterstützung bei der Auswahl des Energieausweises
- Erstellung von Energieverbrauchs- und Energiebedarfsausweisen gemäß gesetzlichen Vorschriften
IHR NUTZEN
- Erfüllung der Energieausweispflicht gemäß § 80 GEG
- Aussage über energetische Qualität des Objekts
- Modernisierungsempfehlungen