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BRANDSCHUTZBEAUFTRAGTER

AUSGANGSSITUATION / PROBLEMSTELLUNG

Unternehmer werden durch eine Vielzahl rechtlicher Vorgaben zum Schutz von Menschen, der Umwelt und Sachwerten verpflichtet, worunter auch umfangreiche brandschutztechnische Vorschriften fallen. Ein standortspezifisches Brandschutzmanagement im technischen, organisatorischen sowie personellen Bereich sorgt nicht nur für Rechtskonformität, sondern ist generell der beste Garant für den präventiven sowie abwehrenden Brandschutz. In diesem Zusammenhang sind Spezialisten mit einem umfangreichen Fachwissen gefragt, die vom Unternehmer als Brandschutzbeauftragte bestellt werden können, und diesen fachspezifisch bei der Umsetzung und der Überwachung des betrieblichen Brandschutzes unterstützen.

WER MUSS BESTELLEN?

  • Bestellpflicht abhängig vom Bundesland, der Größe des Gebäudes sowie dessen Nutzungsweise
    • Sonderbauten (Sonderbauverordnungen der Bundesländer)
    • Verkaufsstätten > 2.000 m² (Verkaufs-und Versammlungsstättenverordnung)
    • Industriebauten und vergleichbare Einrichtungen (ab einer Geschossgröße von mehr als 5.000 m²), die nach der Industriebau-Richtlinie geplant und genehmigt wurden
  • Gebäude und Anlagen auf gesonderte Anordnung der Baugenehmigungs- oder sonstiger Behörden

Ebenfalls kann der Sachversicherer Unternehmen zur Bestellung verpflichten. Da sich diese als zweckmäßig erwiesen hat, empfehlen auch die Berufsgenossenschaften eine Bestellung für spezielle Branchen und Tätigkeiten.

 

AUFGABEN DES BEAUFTRAGTEN

  • Unterstützung und Beratung des Unternehmens in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes
  • Erstellen / Fortschreiben der Brandschutzordnung
  • Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
  • Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
  • Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggfs. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
  • Dokumentieren seiner Tätigkeiten im Brandschutz


UNSERE LEISTUNGEN

  • Stellung eines externen Brandschutzbeauftragten in beratender Funktion
  • Erfüllung der genannten Aufgaben

IHR NUTZEN

  • Beratung zur Umsetzung und Erfüllung gesetzlicher Auflagen
  • Beratung durch externe Person (keine Betriebsblindheit)
  • Keinen innerbetrieblichen Aufwand zur Stellung, Aus- und Weiterbildung eines Brandschutzbeauftragten


SIE BENÖTIGEN WEITERE UNTERSTÜTZUNG?

Wir stellen u.a. auch externe Energiemanagementbeauftragte, interne Auditoren gemäß ISO 19011 (nur Energiemanagement), Abfallbeauftragte, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren für Baustellen (SIGEKO), Gefahrstoffbeauftragte und Immissionsschutzbeauftragte.