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Der Zukunft einen Schritt voraus.

Die richtige Energieberatung ist das A und O.

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Energie

Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme – Modul 1 & 2

AUSGANGSSITUATIONEN

Modul 1
Modul 2
Die Energiewende in Deutschland und die Umsetzung der nationalen sowie europäischen Vorgaben gehen in die nächste Runde und sind aus der öffentlichen Diskussion nicht mehr wegzudenken. Um die energie- und klimapolitischen Zielsetzungen zu erreichen, werden die Anforderungen an Unternehmen zunehmend verschärft. Diese sollen einen wesentlichen Beitrag zur Effizienzsteigerung und Energieeinsparung leisten. Seit 2015 sind bereits alle großen Unternehmen gesetzlich dazu verpflichtet, alle 4 Jahre ein Energieaudit durchzuführen. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU nach der EU-Definition, < 250 Mitarbeiter und Jahresumsatz < 50 Mio. € oder Jahresbilanzsumme < 43 Mio. €) sind bisher noch von der Pflicht ausgenommen. Mit der „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme" hat die Bundesregierung ein Förderprogramm geschaffen, welches KMUs eine qualifizierte und vollumfängliche Energieberatung bietet, bei dem 50 % (bis max. 3.000 €) der Beratungskosten vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) zurückerstattet werden. Bei den geförderten Beratungen handelt es sich um genormte Energieaudits, die nach der Norm DIN EN 16247-1 durchgeführt werden.
Im Bereich des Gebäudesektors beinhaltet die Energiewende in Deutschland Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur verstärkten Nutzung erneuerbarer Energien. Dazu gehören die Sanierung von Gebäuden, der Einsatz effizienter Heizsysteme sowie die verstärkte Nutzung von Solarenergie für die Strom- und Wärmegewinnung. Das Ziel ist es, den Energieverbrauch in Gebäuden zu verringern und langfristig nahezu klimaneutrale Gebäude zu schaffen. Eine Energieberatung nach DIN V 18599 ist daher sinnvoll, da sie die Schwachstellen der Nichtwohngebäude identifiziert und Optimierungspotenziale definiert. Ein förderfähiges energetisches Sanierungskonzept zeigt auf, wie ein Nichtwohngebäude Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch modernisiert werden kann (Sanierungsfahrplan) oder wie durch eine umfassende Sanierung der Standard eines bundesgeförderten BEG-Effizienzgebäudes zu erreichen ist (Sanierung in einem Zug).

Unsere Leistungen

Modul 1
Modul 2
  • Auftaktbesprechung zur Vereinbarung von Zielen und Bearbeitungsdetails
  • Datenaufnahme und Vor-Ort-Begehung Analyse und Auswertung des Energieverbrauchs und von Kennzahlen
  • Identifizierung von Einsparpotenziale
  • Erarbeitung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz
  • Erstellung Beratungsbericht gemäß den Anforderungen der DIN EN 16247-1
  • Abschlussgespräch, Übergabe Beratungsbericht und Präsentation der Ergebnisse
  • Auftaktbesprechung zur Vereinbarung von Zielen und Bearbeitungsdetails
  • Datenaufnahme und Vor-Ort-Begehung
  • Darstellung des IST-Zustandes
  • Vorschläge zur energetischen Optimierung (SOLL-Zustand)
  • Erstellung Beratungsbericht gemäß den Anforderungen der DIN V 18599
  • Abschlussgespräch, Übergabe Beratungsbericht und Präsentation der Ergebnisse

Ihr Nutzen

Modul 1
Modul 2
  • Erschließung von Energie- und Kosteneffizienzpotenzialen
  • Gemeinsame Festlegung individueller Beratungsschwerpunkte wie Gebäudehülle, Querschnittstechnologien oder die Themen Elektromobilität inkl. Ladeinfrastrukturprojekte
  • Begleitung durch BRAUN EDL von Anfang an – von der Antragsstellung, über die Durchführung bis zur Nachweisführung
  • Beim BAFA zugelassene und gelistete Beraterinnen und Berater
  • Erschließung von Energie- und Kosteneffizienzpotenzialen
  • Schritt für Schritt Sanierungsfahrplan oder Sanierung in einem Zug
  • Ganzheitliche Betrachtung des Gebäudes
  • Genaue Abstimmung der Anlagentechnik auf Grundlage der Gebäudehülle
  • Hinweis auf Fördermittel für die Umsetzungsphase
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Energie

Energiekonzepte

AUSGANGSSITUATION

Gesetzliche Anforderungen und steigende Energiekosten verbunden mit unbeständigen politischen Rahmenbedingungen und einem wachsenden Umweltbewusstsein innerhalb der Gesellschaft führen dazu, dass Energiesparen für Unternehmen längst keine Randaufgabe mehr darstellt. Vielmehr nimmt es eine wesentliche Schlüsselrolle ein, um in Zukunft wettbewerbsfähig am Markt bestehen zu können. Zudem rückt für Unternehmen auch vermehrt eine unabhängige, dezentrale Versorgung zur Absicherung von wechselnden Rahmenbedingungen und für mehr Planungssicherheit in den Vordergrund.

Die technischen Möglichkeiten sind vielfältig und verschiedene Technologien seit Jahren auf dem Vormarsch.
Jetzt geht es um eine gute ökonomische und technische Planung für deren Einsatz, unter Berücksichtigung der individuellen Gegebenheiten des Untersuchungsstandortes.

Ziel ist der optimale Einsatz von ökologisch und ökonomisch sinnvollen Technologien, die zum Bedarf des Unternehmens bzw. Standortes passen – kurz: ein nachhaltiges und durchdachtes Energiekonzept!

Auch die Bundesregierung hat dies erkannt und für effiziente Technologien mittlerweile unterschiedliche Förderprogramme eingerichtet. Die Nutzung von Förderprogrammen prüfen wir bei jeder Ausarbeitung.

 

Anwendungsbeispiele für Energiekonzepte:

  • Eigenenergieerzeugung
  • Wärme- und Kälteversorgung
  • Beleuchtungsanlagen
  • Raumlufttechnische Anlagen
  • Druckluftversorgung

Für ein technisches Energiekonzept gilt es zunächst die relevanten Daten und Informationen über das Unternehmen und die zu untersuchenden Standorte zu sammeln, um einen Überblick über den Energiebedarf und die vorhandenen Energieflüsse zu bekommen. Dabei richten wir auch immer den Blick in die Zukunft, um geplante Erweiterungen gleich in dem Konzept zu berücksichtigen, damit eine spätere Integration möglich ist.

Anhand dieser Daten bewerten unsere Experten den Einsatz verschiedener Technologien hinsichtlich der technischen Umsetzbarkeit und der wirtschaftlichen Attraktivität. Dabei werden neben den Anschaffungskosten auch immer die Lebenszykluskosten in der Bewertung berücksichtigt. Zudem berücksichtigen wir durch eine vollumfängliche Betrachtungsweise Wechselwirkungen und prüfen die Nutzung von Synergieeffekten.

Im Anschluss wird die wirtschaftlichste Variante bspw. zur Kälte-, Wärme- und Drucklufterzeugung für das entsprechende Gebäude bestimmt.

Doch mit der Ausarbeitung eines Konzeptes muss nicht Schluss sein. Gerne unterstützen wir Sie auch bei den nächsten Schritten, um das ausgearbeitete Konzept optimal umzusetzen.

Unsere Leistungen

Stufe 1
Stufe 2

Energetische Inspektion – Vor Ort Bestandsaufnahme und Erstellung Energiekonzept

  • Analyse Energieverbrauchsdaten und Abnahmeverhalten sowie Darstellung Energieflüsse im Unternehmen
  • Prüfung von Optimierungsmaßnahmen
  • Priorisierung Maßnahmen
  • Umsetzungskonzept von Effizienzmaßnahmen und Unterstützung

Umsetzungsbegleitung

  • Projektabstimmung (z.B. Auswahl Fabrikat BHKW)
  • Erstellung Leistungsverzeichnis / Angebotsanfrage
  • Versand Leistungsverzeichnis / Klärung von Fragen
  • Auswertung und Benchmark Angebote (inkl. Sensitivitätsanalyse)
  • Vorstellung entscheidungsreifer Unterlagen mit den gerankten Angeboten
  • Nachverhandlung Angebote
  • Aktualisierung Auswertung und Entscheidungsvorlage
  • Einweisung der ausführenden Firma
  • Bauüberwachung (in Abstimmung mit dem techn. Personal)
  • Rechnungsprüfung/Abnahme der Bauleistung  

Ihr Nutzen

  • Energetisch optimierte Versorgungskonzepte
  • Finanzielle Vorteile durch Auswahl wirtschaftlichste Alternative
  • Steigerung der Energieeffizienz
  • Einsatz von Stand der Technik und bewährten Effizienztechnologien
  • Bewertung von bedarfsangepassten Technologien
  • Nutzung von Synergieeffekten durch vollumfängliche Betrachtung und Berücksichtigung von Wechselwirkungen
  • Aufzeigen und Nutzen von Fördermittel
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Energie

Energiedatenmanagement

AUSGANGSSITUATION

In der heutigen Zeit werden täglich große Datenmengen gesammelt. Mit unserem Energiedatenmanagement unterstützen wir Sie dabei, die für Sie relevanten Informationen zusammenzustellen. Durch die fortlaufende Erfassung, Analyse und Bewertung der Daten erhalten Sie stets einen Überblick über Ihren Energieverbrauch, das Abnahmeverhalten und die Kostensituation.

Damit wird eine Verbesserung des Energiemanagements erreicht und Sie können wichtige Entscheidungen schneller treffen. Unser Management bedeutet für Sie mehr Transparenz bei gleichzeitiger Zeitersparnis und weniger Aufwand. Unsere Analyse individueller Kennzahlen und Gegenüberstellung in Benchmarks ermöglicht häufig den erstmaligen Vergleich des Verbrauchsverhaltens zwischen verschiedenen Standorten, Unternehmen und Immobilien, wodurch gezielte Verbesserungen aufgezeigt werden können.

Für das Energiedatenmanagement bildet die prozessorientierte Rechnungsprüfung eine wichtige Basis, auf welcher die unten genannten Leistungen erbracht werden können.

Vielfältige gesetzliche Steuern, Abgaben und Umlagen sowie die Netznutzungsentgelte machen inzwischen einen erheblichen Teil der Energiekosten aus. Üblicherweise prüft die Buchhaltung Rechnungen auf Menge und Preis. Doch was passiert, wenn es um unüberschaubare Leistungen und Rechnungspositionen geht?

Hier sind Experten mit Fachwissen und Erfahrung gefragt, welche zudem überprüfen, ob Sie vom Gesetzgeber festgelegte Sonderregelungen der Netzentgelte nutzen oder Steuer- und Abgabebelastung optimieren können.

Unsere Leistungen

  • Kontinuierliche Erfassung, Analyse und Bewertung der Daten und Kostensituation
  • Management aller standortspezifischen Energie- und Vertragsdaten
  • Individuell festgelegte Reportings
  • Erstellung von Benchmarks zur Gegenüberstellung individueller Kennzahlen
  • Marktmonitoring und Information über Änderungen auf dem Energiemarkt
  • Prozessorientierte Rechnungsprüfung (inkl. Reklamation bei Rückerstattungsansprüchen,..)
  • Rechnungseingang zentralisieren
  • Überprüfung von kaufmännischen Optimierungsmöglichkeiten der Standorte (z.B. durch Umlagen und Abgaben verursachte Kostenbelastungen; Netzanschlusssituation)
  • Bewertung des wirtschaftlichen Einsatzes eines externen Messstellenbetreibers

Ihr Nutzen

  • Zeit- und Kostenersparnis
  • Zugriff auf Expertenwissen
  • Optimierung des Rechnungslaufes und Sicherstellung der Abrechnungssicherheit ohne eigenen Personaleinsatz
  • Erhöhung der Transparenz
  • Möglichkeit frühzeitigen Handelns
  • Schaffung einer Vergleichbarkeit zwischen Standorten
  • Aufdecken von weiteren Einsparpotenzialen
  • Kontinuierlicher Verbesserungsprozess
  • Nutzung von Entlastungsmöglichkeiten
  • Optimale Datenbais für Energieausschreibungen
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Energie

Energiemanagement nach ISO 50001

AUSGANGSSITUATION

Seit einiger Zeit gibt es für Unternehmen vielfältige Gründe für die Implementierung eines Energiemanagementsystems.
Zu diesen zählen u.a. die Verbesserung der Energieeffizienz, die Erhöhung der Transparenz des Energieeinsatzes, die Erfüllung der Anforderungen aus dem Energiefinanzierungsgesetz, die Nutzung steuerlicher Vorteile oder die Umsetzung von Kundenanforderungen.

Wesentliche Aufgaben eines Energiemanagementsystems sind die Definition und Festlegung der eigenen Energiepolitik und -ziele, die Ausarbeitung geeigneter Energie- und Prozesskennzahlen, das Erstellen von Energiebilanzen und Aufzeigen von Energieströmen, der Aufbau eines Messwesens (Verbrauchsdatenerfassung) und die Erarbeitung von Einsparmaßnahmen mit Umsetzungsplan.

Bei der Einführung eines Energiemanagementsystems nach der internationalen Norm ISO 50001 werden umfangreiche Anforderungen an das Managementsystem, die betreffenden Prozesse und deren Dokumentation gestellt. Erst nach erfolgreicher Überprüfung der vollständigen Erfüllung der Anforderungen durch eine unabhängige akkreditierte Gesellschaft wird das entsprechende Zertifikat erteilt.

Zum Erhalt des Zertifikats finden jährliche Überwachungsaudits statt, die darüber hinaus einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess der energetischen Leistung im Unternehmen sicherstellen.

Neben der vollständigen und normkonformen Einführung des Energiemanagementsystems unterstützen wir Sie nach der erfolgreichen Zertifizierung auch bei der Umsetzung der Unternehmensprozesse sowie der stetigen Weiterentwicklung des Systems.

Unsere Leistungen

  • Erstellung der erforderlichen Dokumentation (Prozessbeschreibungen, Verfahrensanweisungen und Handbücher)
  • Erfassung und energetische Bewertung des IST-Zustandes (Anlagen- und Messkataster)
  • Darstellung der Energieflüsse
  • Energieanalyse und Ausarbeitung von Energiekennzahlen
  • Ermittlung von Einsparpotenzialen
  • Unterstützung des Energiemanagementbeauftragten und des Energieteams im Unternehmen
  • Unterstützung und Durchführung der Schulungen von Mitarbeitern

Ihr Nutzen

  • Transparente Darstellung der Energieflüsse
  • Erschließung von Energie- und Kosteneffizienzpotentialen
  • Erschließen von Rückvergütungen bzw. von Vergünstigungen
  • Bessere Ressourcennutzung durch Effizienzsteigerungen
  • Kontinuierlicher Verbesserungsprozess
  • Positive Außenwirkung / Verbesserung des Firmenimages
  • Beitrag zum Umweltschutz (CO₂-Reduzierung)
  • Erfolgreiche Zertifizierung und Erhalt des Zertifikats
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Energie

ENERGIEAUDIT NACH DIN EN 16247

AUSGANGSSITUATION

Für Unternehmen wird es immer wichtiger, Einsparpotentiale zu ermitteln und umzusetzen. Nicht nur die Europäische Union, sondern auch die deutsche Bundesregierung haben sich bis zum Jahr 2030 ambitionierte Klimaschutz- und Energieeinsparziele gesetzt. Um diese zu erreichen werden nun zunehmend auch die Unternehmen durch gesetzliche Bestimmungen in die Pflicht genommen.

Für alle Nicht-KMU gibt es daher seit 2015 durch die Novellierung des Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) eine gesetzliche Verpflichtung regelmäßig, d.h. mindestens alle 4 Jahre, ein Energieaudit nach der Norm DIN EN 16247 durchzuführen. Mit dieser Vorgabe setzt der Gesetzgeber die Anforderungen aus der europäischen Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU in nationales Recht um.

Das Energieaudit gilt dabei als systematische Inspektion und Analyse des Energieeinsatzes und -verbrauchs. Ziel ist, es den Energieverbrauch und die Energieflüsse im Unternehmen transparent darzustellen, um dadurch Potenziale für Energieeinspar- und Energieeffizienzverbesserungen zu identifizieren und diese anschließend in einem Bericht darzustellen.

Dabei ist durch die Norm eine genaue Vorgehensweise des Auditprozesses vorgeschrieben, die Sie der nachfolgenden Grafik entnehmen können.

Das Energieaudit darf hierbei nur von einem bei der BAFA anerkannten und gelisteten Energieberater mit entsprechender Ausbildung und Erfahrung durchgeführt werden.

 

Wichtiger Hinweis:
Die Durchführung eines Energieaudits kann dabei sogar als Vorbereitung bzw. Vorstufe für die Einführung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 dienen. Durch das Energieaudit werden bereits die Datenlage und grundlegende Bestandteile, der in der Norm geforderten energetischen Bewertung, zusammengestellt und erfüllt. Zur Einführung eines Energiemanagementsystems müssen dann noch die entsprechenden Managementstrukturen, d.h. die erforderlichen Prozesse und Verfahren sowie die dazugehörige Dokumentation ergänzend implementiert werden.

 

Informationen zur geplanten Novelle des EDL-G:

Bis Ende 2024 soll die bereits beschlossene Novelle des EDL-G in Kraft treten. Diese Novelle bringt mehrere Änderungen mit sich, die sich auf die bisherige Durchführungspraxis der Energieaudtipflicht in Verbindung mit den gesetzlichen Pflichten des EnEfG auswirken. Wir informieren Sie hier gerne!

Unsere Leistungen

  • Durchführung eines Energieaudits gem. den Anforderungen der Norm DIN EN 16247-1
  • Auftaktbesprechung
  • Datenerfassung
  • Analyse
  • Energiebericht
  • Abschlussgespräch mit Vorstellung Ergebnisse und Erläuterung der Einsparpotenziale

Ihr Nutzen

  • Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung aus dem EDL-G
  • Transparente Darstellung der Energieflüsse
  • Erschließung von Energieeffizienzpotenzialen
  • Bewusstsein schaffen
  • Beitrag zum Umweltschutz ( CO2-Reduzierung)
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Energie

Betriebs- und
Heizkostenmanagement

AUSGANGSSITUATION

Unter Betriebskosten versteht man regelmäßig wiederkehrende Kosten, die im Zusammenhang mit der Nutzung eines Gebäudes, einer Einrichtung oder eines Grundstücks entstehen und dem Mieter anteilsmäßig weiterberechnet werden können. Abhängig von individuellen Vereinbarungen im Mietvertrag kann der Vermieter einer Mietsache bestimmte laufende Kosten auf den Mieter umlegen. Maßgeblich ist hierbei die Betriebskostenverordnung, die zwischen umlagefähigen und nicht-umlagefähigen Kosten unterscheidet.

Betriebskostenabrechnungen werden häufig als Nebenkostenabrechnungen bezeichnet. Dies ist begrifflich nicht ganz korrekt, da Nebenkosten sämtliche anfallenden Betriebskosten umfassen, also auch beispielsweise Reparations- und Verwaltungskosten, die gerade nicht umlagefähig sind. Dementsprechend sind Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung nur diejenigen Kosten, die dem Mieter tatsächlich auch berechnet werden dürfen. Während also Betriebskosten nur einen Teil der Nebenkosten darstellen, sind die Heizkosten ihrerseits nur ein Teil der Betriebskosten und werden separat in der Heizkostenabrechnung – als Teil der Betriebskostenabrechnung – dem Mieter berechnet. Hier den Überblick zu behalten und alle gesetzlichen Rechte und Pflichten zu berücksichtigen ist ohne ein gewisses Fachwissen nicht einfach!

Ausgangssituation

Nicht ganz zu Unrecht gelten Betriebskostenabrechnungen als „zweite Miete“. Im Unterschied zur „ersten“ Miete überfordern die Kostenaufstellungen und ihre zu Grunde liegenden Berechnungen viele Mieter. Gerade deswegen meiden diese häufig eine Auseinandersetzung mit ihrer Betriebskostenabrechnung und zahlen den geforderten Betrag meist anstandslos. Die Fehlerquote ist dabei jedoch außergewöhnlich hoch.

Repräsentative Untersuchungen zeigen immer wieder, dass korrekte Abrechnungen eher die Ausnahme als die Regel sind. So schätzt etwa der Mieterbund, dass mindestens jede zweite Heizkostenabrechnung falsch sei – in den allermeisten Fällen zuungunsten der Mieter. Aber nicht immer sind die Heizkosten schuld, wenngleich auf sie in der Regel der größte Anteil der Betriebskosten entfällt. Häufig werden auch (kalte) Betriebskosten auf die Mieter umgelegt, die eigentlich nicht weiterberechnet werden dürfen oder es schleichen sich schlicht Fehler in die Abrechnung ein. Demzufolge ist die Fehlerquote bei Betriebskostenabrechnungen – welche auch die Heizkosten beinhalten – sogar noch höher – nach unserer bisherigen Erfahrung ist fast jede zweite Betriebskostenabrechnung fehlerhaft.

Daher sollten Betriebskostenabrechnungen Punkt für Punkt gründlich geprüft werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren Urteilen die Mieterrechte bei Betriebskostenabrechnungen gestärkt. So liegt die Darlegungs- und Beweislast in Streitfragen beim Vermieter und außerdem besteht bei fehlerhaften Abrechnungen ein Kürzungsrecht des Mieters um 15%.

 

Unsere Leistungen

  • Rechnungsprüfung und Mängelbeseitigung
  • Klärung von Sachverhalten und Geltendmachung von Ansprüchen
  • Direkter Ansprechpartner bei Fragen

 

Ihr Nutzen

  • Zeit- und Kostenersparnis
  • Vermeidung zeitlicher Verzögerungen des Abrechnungseingangs
  • Höhere Transparenz

Ausgangssituation

Unsere Erfahrung zeigt: Heizkostenabrechnungen sind oftmals überteuert, unpünktlich, ohne feste Ansprechpartner und fehlerhaft. Offizielle Untersuchungen bestätigen regelmäßig diesen Eindruck. Ein wesentlicher Grund ist dabei die Marktkonzentration auf einige wenige Unternehmen, was sich letztlich in erhöhten Preisen für Heizkostenabrechnungen und einem stetig steigenden Anteil der Abrechnungsdienstleistung an den Heizkosten wiederspiegelt. Auch die „kalten“ Betriebskosten beinhalten oftmals Konfliktpotential: Wie sind die Kostenanteile berechnet und was darf überhaupt abgerechnet werden?

Die Fehlerquote ist hierbei außergewöhnlich hoch und hat entsprechende Beschwerden bis hin zu rechtlichen Auseinandersetzungen zur Folge. In Summe bedeutet dies einen erheblichen Mehraufwand für alle Beteiligten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dabei in mehreren Urteilen die Mieterrechte gestärkt, so dass etwa die Darlegungs- und Beweislast in Streitfragen beim Vermieter liegt. Demnach besteht bei der Erstellung von Heiz- und Betriebskostenabrechnungen ein erhebliches Verbesserungspotential hinsichtlich Kosteneffizienz und Rechtskonformität.

 

Unsere Leistungen

  • Zeitnahe, transparente und rechtskonforme Erstellung von Heiz- und Betriebskostenabrechnungen
  • Individuelle Betreuung und maßgeschneiderte Lösungen mit festem Ansprechpartner
  • Messgerätemanagement
  • Bei Bedarf professionelle Beratung bei allen Energiethemen (z.B. Gebäudesanierung)

 

Ihr Nutzen

  • Zeit- und Kostenersparnis
  • Verbesserung der Transparenz
  • Reduzierung von Beschwerden und Auseinandersetzungen
  • Direkter Ansprechpartner bei Fragen
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Energie

Energiebeschaffung

AUSGANGSSITUATION

Die Beschaffung von Energie ist komplex, zeitraubend und erfordert weitreichendes Fachwissen.
Bereits im Vorfeld stellt sich die Frage nach der passenden Einkaufsstrategie, dem richtigen Einkaufszeitpunkt und den besten Lieferanten. Durch unseren täglichen Einsatz auf diesem Gebiet haben wir die Einkaufskonditionen an der Börse stets im Blick und können Ihnen hierzu aktuelle Empfehlungen aussprechen.

Bei der individuellen Energiebeschaffung berücksichtigen wir Ihre Wünsche und Anforderungen. Dies bietet gegenüber anderen Varianten, z.B. einem standardisierten Onlineausschreibungstool, der Poolbildung oder dem Abschluss von Rahmenverträgen (Quersubventionierung!), deutliche Vorteile.

 

Darüber hinaus finden wir gemeinsam mit Ihnen das auf Ihre Anforderungen am besten passende Beschaffungsmodell:
• Festpreis-/Stichtagsbeschaffung
• Tranchenbeschaffung
• Strukturierte Beschaffung / Portfoliomanagement

 

Für unsere Kunden aus dem öffentlichen Bereich bieten wir zudem EU-weite Ausschreibungen an.

Im Zuge anhaltender Nachhaltigkeitsanforderungen beschäftigen wir uns zusätzlich mit der Beschaffung von zertifiziertem Grünstrom. Neben der Ausschreibung anhand entsprechender Qualitätskriterien zählen hierzu auch alternative Modelle wie Power Purchase Agreements (PPA).

Unsere Leistungen

  • Entwicklung geeigneter Beschaffungsstrategien
  • Unterstützung bei der Wahl günstiger Einkaufszeitpunkte
  • Abwicklung von Marktrecherchen und Ausschreibungen unter Berücksichtigung leistungsstarker Lieferanten
  • Erstellung transparenter und nachvollziehbarer Preisspiegel zur Entscheidungsfindung
  • Durchführung von Preisverhandlungen
  • Prüfung der redaktionellen Vertragsinhalte

Ihr Nutzen

• Optimale Bezugskonditionen
• Maßgeschneiderte und faire Lieferverträge/-bedingungen
• Einsatz unserer Marktkenntnis zu Ihren Gunsten
• Mehr Zeit für Ihre Kernkompetenzen

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Energie

Ökostrom

AUSGANGSSITUATION

Die Beschaffung von Ökostrom nimmt einen immer wichtigeren Stellenwert ein. Dies liegt einerseits am zunehmenden öffentlichen Druck im Bereich der Nachhaltigkeit und andererseits an den steigenden Anforderungen innerhalb der Lieferketten und von den Kunden. „Ökostrom“ ist kein geschützter Begriff und auch kein Qualitätsbegriff im Sinne eines allgemein akzeptierten Kriterienkatalogs. Üblicherweise fasst man hierunter Stromlieferverträge, bei denen die Energie aus umweltfreundlichen erneuerbaren Energiequellen stammt. Der wesentliche Nutzen eines Ökostromtarifs ist nicht die unmittelbare Senkung der CO₂-Emissionen, sondern die Förderung von Investitionen in regenerative Technik.

 

Grundsätzlich gibt es mehrere Möglichkeiten um Ökostrom an einem bestimmten Standort zu nutzen:

  • Investition und Bau von regenerativen Erzeugungsanlagen zur Eigenstromerzeugung
  • Direkte physische Anbindung an eine regenerative Erzeugungsanlage
  • Abschluss eines speziellen Ökostromvertrags (Stromlieferung und Herkunftsnachweis werden als Produktbundle verkauft)
  • Zukauf von Herkunftsnachweisen zu einem bereits bestehenden Stromliefervertrag
  • Abschluss eines Power Purchase Agreement – PPA (physisch, bilanziell oder virtuell)
  • Herkunftsnachweise (auch Zertifikate oder Gütesiegel genannt) sollen die ökologische Produktion eines Stromangebotes bestätigen und gehen oft über die Mindestanforderungen von Ökostrom hinaus, indem Sie die Festlegung bestimmter Qualitätsmerkmale (Herkunft, Erzeugungstechnologie /-mix, Förderung neuer Anlagen, zeitgleiche Erzeugung, usw.) ermöglichen und diese durch verschiedene Label abbilden.

Der Unterschied zwischen den einzelnen Labels hängt hauptsächlich an folgenden Kriterien:

  • Produktion von Strom ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen (bzw. darüber hinausgehend aus Anlagen mit ökologischem Zusatzanforderungen (bspw. geringer Eingriff ins Ökosystem))
  • Zertifizierung der Nettostrommenge bei allen Energiesystemen
  • Einhaltung der Legal Compliance
  • Vorliegen einer Herkunftsdeklaration mit genauen Angaben zu den Kraftwerken
  • Vorliegen einer Energiebilanzierung des produzierten und weiterverkauften Stromes
  • Verpflichtung zu einer nachhaltigen Unternehmenspolitik
  • Einhaltung der national geltenden Regelungen
  • Berücksichtigung von Anlagen mit bestimmtem Alter und der Verpflichtung, dass die Anlagen außerhalb des Förderbereichs des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) entstehen müssen.

Nur mit detailliertem Marktwissen gelingt es für jedes Unternehmen und jeden Anwendungsfall (Maßnahme im Nachhaltigkeitsbericht, Anforderung des Kunden oder der Lieferkette, Voraussetzung zur Gewährung einer Förderung, usw.) das passende bzw. wirtschaftlichste Produkt zu ermitteln und Fallstricke wie Greenwashing zu vermeiden. Diese Leistung bieten wir Ihnen gerne auch für die Energieträger Biogas und Wasserstoff an.

Wir übernehmen für Sie den kompletten Ausschreibungsprozess von der Zusammenstellung der Datenbasis über die Erstellung des Ausschreibungstextes, die Einholung und Auswertung von Angeboten inkl. Erstellung entscheidungsreifer Unterlagen bis hin zur Prüfung der Lieferverträge.Dadurch bietet sich Ihnen die Möglichkeit, sich weiterhin auf Ihre Kernkompetenzen zu konzentrieren, während wir für Sie die zu ihrem Unternehmen passende Ökostromqualität und ggf. ein entsprechendes Label ermitteln.

Unsere Leistungen

  • Unterstützung bei der Definition geeigneter Qualitätsmerkmale von Ökostrom
  • Bewertung des Zusatznutzens verschiedener Ökostromlabel
  • Unterstützung bei der Wahl günstiger Einkaufszeitpunkte
  • Abwicklung von Marktrecherchen und Ausschreibungen unter Berücksichtigung leistungsstarker Lieferanten
  • Erstellung transparenter und nachvollziehbarer Preisspiegel zur Entscheidungsfindung
  • Prüfung der redaktionellen Vertragsinhalte

Ihr Nutzen

  • Passendes Konzept
  • Optimale Bezugskonditionen
  • Einsatz unserer Marktkenntnis zu Ihren Gunsten
  • Mehr Zeit für Ihre Kernkompetenzen
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Energie

Energiemanagement-
beauftragter

AUSGANGSSITUATION

Die Anforderungen im Bereich Energie werden zunehmend umfangreicher und komplexer.

Eins der wichtigsten Instrumente im Bereich Energie ist das Energiemanagementsystem nach der Internationalen Norm ISO 50001 in der jeweils aktuellen Fassung. Der wesentliche Zweck der Norm ist es, die energiebezogene Leistung (z. B. Energieeffizienz) der Organisation durch den Aufbau von dazu notwendigen Systemen und Prozessen fortlaufend zu verbessern.

Hierdurch sollen bisher ungenutzte Energieeffizienzpotenziale erschlossen, die stetigen Energiekosten und der Ausstoß von Treibhausgasen (beispielsweise CO₂-Emissionen) nachhaltig verringert sowie andere Umweltauswirkungen von Energieverbräuchen reduziert werden. Das Energiemanagementsystem leistet damit auch einen wesentlichen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz.

Die Einführung eines Energiemanagementsystems ist derzeit noch freiwillig. Dies gilt nicht für Organisationen, die bestimmte Privilegien der Energiewirtschaft nutzen wollen bzw. sich gesetzlichen Anforderungen unterwerfen müssen.

Wer muss beauftragen:

  • Das Top-Management muss einen oder mehrere Verantwortliche mit hinreichenden Fähigkeiten, Kompetenzen und Befugnisse für das Managementsystem benennen (Energiemanagement-Team).
  • Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Fassung der ISO 50001:2018 einen Energiemanagementbeauftragten nicht mehr explizit fordert. Allerdings muss von der obersten Leitung ein Energiemanagement-Team mit entsprechenden Aufgaben bestellt werden. Unsere Erfahrung zeigt, dass sich die Benennung eines Energiemanagementbeauftragten als verantwortlicher Koordinator und Moderator des Energieteams dennoch als sinnvoll erweist.

Aufgaben des Beauftragten:

  • Sicherstellung der Übereinstimmung des Energiemanagementsystems mit der Norm
  • Verwirklichung, Aufrechterhaltung und kontinuierliche Verbesserung der Organisation und des Energiemanagementsystems
  • Koordination eines Energieteams
  • Erstellung des Berichtswesens zur energiebezogenen Leistung sowie der Leistung des Energiemanagementsystems
  • Planung von geeigneten Energiemanagement-Aktivitäten sowie Unterstützung der Energiepolitik
  • Erstellung der erforderlichen Dokumentation (Prozessbeschreibungen, Verfahrensanweisungen und Handbücher)
  • Erfassung und energetische Bewertung des IST-Zustandes (Anlagen- und Messkataster)
  • Darstellung der Energieflüsse
  • Energieanalyse und Ausarbeitung von Energiekennzahlen
  • Ermittlung von Einsparpotenzialen
  • Unterstützung und Durchführung der Schulungen von Mitarbeitern

Unsere Leistungen

  • Stellung eines externen Energiemanagementbeauftragten in beratender Funktion
  • Planung, Organisation und Durchführung von Energieteammeetings
  • Erfüllung der Anforderungen an Prozesse und Verfahren gemäß Energiemanagementsystem ISO 50001

Ihr Nutzen

  • Beratung zur Umsetzung und Erfüllung der normativen/gesetzlichen Auflagen
  • Beratung und Unterstützung des Energieteams bei Umsetzung der o.g. Aufgaben durch neutrale (externe) Person
  • Keinen innerbetrieblichen Aufwand zur Stellung eines Beauftragten und laufenden Erfüllung der Aufgaben
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Energie

Interne Auditoren für Energiemanagementsysteme

Ausgangssituation

Ein Audit ist keine Prüfung, obwohl man häufig diesen Stempel aufdrückt. Audits stellen fest, ob und in welchem Grad ein Unternehmen seine eigens festgesetzten Ziele erfüllt hat und ob die Unternehmensprozesse die bindenden Verpflichtungen und Forderungen der zugrundeliegenden Standards erfüllen. Verpflichtet sich ein Unternehmen zu einem Managementsystem, muss es in Anlehnung an sein Auditprogramm in regelmäßigen Zeitabständen interne und externe Audits planen, durchführen und die Audits auch nachbearbeiten. Interne Audits sind in der Regel umfassender und gehen stärker ins Detail, um sicherzustellen, dass es in den externen Audits zu keinen oder möglichst wenigen Abweichungen kommt. Die internen Audits, auch „first party audits“ genannt, können von qualifizierten Mitarbeitern des Unternehmens selbst oder von extern beauftragten internen Auditoren durchgeführt werden. Der Auditor geht dabei systematisch vor, um vor allem Nicht-Konformitäten und den daraus abzuleitenden Handlungsbedarf zu ermitteln, mit dem Ziel der kontinuierlichen Verbesserung des Managementsystems.

 

Wer muss beauftragen?

  • Organisationen, die ein Managementsystem betreiben müssen gem. den jeweiligen Normforderungen in geplanten Abständen interne Audits durchführen.

Aufgaben des internen Auditors:

  • Feststellung des Einklangs und der Konformität des Managementsystems mit den Anforderungen aus der geltenden internationalen Norm
  • Feststellung der Wirksamkeit eingeführter Prozesse und Verfahren zur Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung des Managementsystems

Unsere Leistungen

  • Stellung eines internen Auditors nach ISO 50001: 2018 (Energie)
  • Stellung eines internen Auditors nach ISO 14001:2015 (Umwelt)
  • Stellung eines internen Auditors mit Qualifikation für SCC und ISO 45001:2018 (Arbeitsschutz)
  • Stellung eines internen Auditors nach ISO 9001:2015 (Qualitätsmanagement)
  • Ausführung von Prozessaudits, Systemaudits oder Compliance Audits

Ihr Nutzen

  • Durchführung interner Audits durch einen erfahrenen, unparteilichen und
    qualifizierten internen Auditor

  • Objektive und unabhängige Prozessbetrachtung

  • Höhere Akzeptanz bei den Mitarbeitern erleichtert es, Prozessveränderungen
    anzuregen und umzusetzen

  • Interner Auditbericht mit Feststellung zum aktuellen Stand des jeweiligen
    Managementsystems, inkl. Darstellung von Nicht-Konformitäten

LEISTUNGEN

Energie

Energieberatung auf höchstem Niveau

In einer Welt, in der Energieeffizienz und Nachhaltigkeit immer wichtiger werden, ist eine fundierte Energieberatung der Schlüssel zu langfristigem Erfolg. Wir bieten wir Ihnen umfassende Lösungen rund um das Thema Energie. Unser Expertenteam kombiniert jahrelange Erfahrung mit modernster Technologie, um Ihnen maßgeschneiderte Konzepte zur Optimierung Ihres Energieverbrauchs zu bieten. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und lassen Sie uns gemeinsam die Zukunft energieeffizient gestalten.

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