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DOKUMENTATION NACH GEWERBEABFALLVERORDNUNG

AUSGANGSSITUATION / PROBLEMSTELLUNG

Die 2017 in Kraft getretene Novelle der Gewerbeabfallverordnung dient der Weiterentwicklung der Kreislaufwirtschaft. Sie beinhaltet erhöhte Anforderungen an die Getrenntsammlung und fordert die Erfüllung weitreichender Dokumentationspflichten für Siedlungsabfälle und bestimmte Bau- und Abbruchabfälle. Betroffen sind alle Erzeuger von gewerblichen Siedlungsabfällen und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen.

Neben der Menge und den Abfallschlüsselnummern der betroffenen Abfälle sind folgende Sachverhalte zu dokumentieren:

  • Nachweise wie bspw. Lagepläne, Fotos, Wiege-, Übernahme- oder Begleitscheine
  • Erfüllung der Getrenntsammlungspflicht inkl. Getrenntsammlungsquote
  • Zuführung der getrennt gesammelten Fraktionen zur Verwertung inkl. Bestätigung des/der Beförderer(s)
  • Zuführung gemischter Fraktionen zur Vorbehandlung (Sortieranlage) inkl. Bestätigung des/der Anlagenbetreiber(s)
  • Begründung inkl. Nachweise bei technischer Unmöglichkeit oder wirtschaftlicher Unzumutbarkeit der getrennten Sammlung und/oder der Vorbehandlung von Gemischen

Zur Befreiung von der Vorbehandlungspflicht für Gemische ist eine Getrenntsammlungsquote von 90 Masseprozent im vorangegangenen Kalenderjahr nachzuweisen. Dafür ist die Dokumentation inklusive Getrenntsammlungsquote von einem zugelassenen Sachverständigen oder Umweltgutachter bestätigen zu lassen und bis 31. März eines Jahres aktiv der Behörde vorzulegen. Liegt die Getrenntsammlungsquote unter 90 Masse-%, so ist das Gemisch weiterhin einer Vorbehandlungsanlage zuzuführen. Für diesen Fall ist die Dokumentation vorzuhalten und nur auf Verlangen der Behörde (elektronisch) vorzulegen.

Bei Änderungen der Abfallarten, Beförderer und Entsorger, Gegebenheiten der getrennten Sammlung oder der Entsorgungswege ist die Dokumentation zu aktualisieren. Daher ist eine jährliche Überarbeitung sinnvoll.

Bei Nicht-Beachten der Dokumentationspflichten drohen Bußgelder bis zu 10.000 €.
Bei Missachten der Getrenntsammlungspflichten drohen Bußgelder bis 100.000 €

 

UNSERE LEISTUNGEN

  • Vor-Ort-Begehung zur Dokumentation der örtlichen Gegebenheiten
  • Aufbereitung der Nachweisdokumente inkl. Erstellung eines Lageplans
  • Erstellung der Dokumentation nach Vorgaben der zuständigen Behörde
  • Kommunikation mit zuständiger Behörde, sofern erforderlich
  • Einholen diverser benötigter Bestätigungen von Beförderern und Entsorgern (Anlagenbetreibern)
  • Einholen einer Sachverständigenbestätigung

Optional:

  • Aufzeigen von Optimierungspotentialen

 

IHR NUTZEN

  • Erfüllung der Dokumentationspflichten aus der Gewerbeabfallverordnung
  • Transparenz über die Abfallentsorgung der betroffenen Abfälle
  • Aufdecken von Optimierungspotentialen
  • Basis für eine fortlaufende Erfassung der Abfalldaten