Braun EDL

Akademie

Rechtliche Verpflichtungen sicher erfüllen

durch regelmäßige Unterweisungen und Schulungen

Laut der aktuellen Gesetzgebung ist jeder Arbeitgeber verpflichtet seine Mitarbeiter nachweislich in regelmäßigen Abständen zu definierten Sachverhalten zu unterweisen. Ein bekanntes Beispiel ist hier die Arbeitssicherheitsunterweisung, die mindestens einmal jährlich zu erfolgen hat. Auch bei der Einführung neuer Prozesse im Rahmen von Managementsystemen besteht die Anforderung, die Mitarbeiter hinsichtlich Neuerungen und Änderungen zu schulen. Wir übernehmen die Schulungen und Unterweisungen Ihrer Mitarbeiter und arbeiten gemeinsam ein Konzept aus, welches regelmäßige Wiederholungen sicherstellt. Durch die schriftliche Nachweisführung wird die Erfüllung der Verpflichtung dokumentiert.

Interesse?

 

Wir helfen Ihnen gerne weiter.
kontakt@braun-edl.de
+49 7253 / 9212 – 460

Nach oben scrollen