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Gebäudeenergie

EWärmeG (Erneuerbare-Wärme-Gesetz)

AUSGANGSSITUATION

  • Pflicht bei Heizungstausch in Baden-Württemberg
  • Nachweisführung innerhalb von 18 Monaten
  • Gilt für Wohngebäude und Nichtwohngebäude

Unsere Leistungen

  • Prüfung der Voraussetzungen und Unterstützung bei Auswahl der
    Erfüllungsoptionen 
  • Erstellung Nachweisunterlagen

Ihr Nutzen

  • Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben (15 % Wärme durch erneuerbare Energien)
  • Erhöhte Energieeffizienz
  • Rechtssicherheit und Vermeidung von Bußgeldern
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