Gebäudeenergie
EWärmeG (Erneuerbare-Wärme-Gesetz)
AUSGANGSSITUATION
- Pflicht bei Heizungstausch in Baden-Württemberg
- Nachweisführung innerhalb von 18 Monaten
- Gilt für Wohngebäude und Nichtwohngebäude
Unsere Leistungen
- Prüfung der Voraussetzungen und Unterstützung bei Auswahl der
Erfüllungsoptionen - Erstellung Nachweisunterlagen
Ihr Nutzen
- Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben (15 % Wärme durch erneuerbare Energien)
- Erhöhte Energieeffizienz
- Rechtssicherheit und Vermeidung von Bußgeldern