Braun EDL

Gebäudeenergie

EWärmeG
(Erneuerbare-Wärme-Gesetz)

AUGANGSSITUATION

  • Pflicht bei Heizungstausch in Baden-Württemberg
  • Nachweisführung innerhalb von 18 Monaten
  • Gilt für Wohngebäude und Nichtwohngebäude

Unsere Leistungen

  • Prüfung der Voraussetzungen und Unterstützung bei Auswahl der Erfüllungsoptionen
  • Erstellung Nachweisunterlagen

Ihr Nutzen

  • Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben (15 % Wärme durch erneuerbare Energien)
  • Erhöhte Energieeffizienz
  • Rechtssicherheit und Vermeidung von Bußgeldern

 

Interesse?

 

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

gebaeudeenergie@braun-edl.de
+49 7253 / 9212 – 470

 
 
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