Gebäudeenergie
Sanierungsfahrplan Nichtwohngebäude (EWärmeG)
AUSGANGSSITUATION
- Verpflichtung zur Nutzung erneuerbarer Energien bei Sanierungen von Nichtwohngebäuden gemäß dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG)
- Bedarf an energetischer Modernisierung und Nachhaltigkeit in Nichtwohngebäuden
- Komplexe rechtliche Vorgaben für Eigentümer in Baden-Württemberg
Unsere Leistungen
- Erstellung eines maßgeschneiderten Sanierungsfahrplans für Nichtwohngebäude nach EWärmeG-Vorgaben
- Analyse der Gebäudetechnik und Gebäudehülle
- Entwicklung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien
- Beratung zu Fördermöglichkeiten und Unterstützung bei der Umsetzung
Ihr Nutzen
- Sicherstellung der Gesetzeskonformität und Vermeidung von Sanktionen
- Reduzierte Energiekosten und verbesserte CO₂-Bilanz
- Erhöhter Wert und Attraktivität des Gebäudes durch nachhaltige Sanierung