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Gebäudeenergie

Sanierungsfahrplan Nichtwohngebäude (EWärmeG)

AUSGANGSSITUATION

  • Verpflichtung zur Nutzung erneuerbarer Energien bei Sanierungen von Nichtwohngebäuden gemäß dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG)
  • Bedarf an energetischer Modernisierung und Nachhaltigkeit in Nichtwohngebäuden
  • Komplexe rechtliche Vorgaben für Eigentümer in Baden-Württemberg

Unsere Leistungen

  • Erstellung eines maßgeschneiderten Sanierungsfahrplans für Nichtwohngebäude nach EWärmeG-Vorgaben
  • Analyse der Gebäudetechnik und Gebäudehülle
  • Entwicklung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien
  • Beratung zu Fördermöglichkeiten und Unterstützung bei der Umsetzung

Ihr Nutzen

  • Sicherstellung der Gesetzeskonformität und Vermeidung von Sanktionen
  • Reduzierte Energiekosten und verbesserte CO₂-Bilanz
  • Erhöhter Wert und Attraktivität des Gebäudes durch nachhaltige Sanierung
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