Braun EDL Website

Energie

Überschrift

Ausgangssituation

Unter Betriebskosten versteht man regelmäßig wiederkehrende Kosten, die im Zusammenhang mit der Nutzung eines Gebäudes, einer Einrichtung oder eines Grundstücks entstehen und dem Mieter anteilsmäßig weiterberechnet werden können. Abhängig von individuellen Vereinbarungen im Mietvertrag kann der Vermieter einer Mietsache bestimmte laufende Kosten auf den Mieter umlegen. Maßgeblich ist hierbei die Betriebskostenverordnung, die zwischen umlagefähigen und nicht-umlagefähigen Kosten unterscheidet.

Betriebskostenabrechnungen werden häufig als Nebenkostenabrechnungen bezeichnet. Dies ist begrifflich nicht ganz korrekt, da Nebenkosten sämtliche anfallenden Betriebskosten umfassen, also auch beispielsweise Reparations- und Verwaltungskosten, die gerade nicht umlagefähig sind. Dementsprechend sind Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung nur diejenigen Kosten, die dem Mieter tatsächlich auch berechnet werden dürfen. Während also Betriebskosten nur einen Teil der Nebenkosten darstellen, sind die Heizkosten ihrerseits nur ein Teil der Betriebskosten und werden separat in der Heizkostenabrechnung – als Teil der Betriebskostenabrechnung – dem Mieter berechnet. Hier den Überblick zu behalten und alle gesetzlichen Rechte und Pflichten zu berücksichtigen ist ohne ein gewisses Fachwissen nicht einfach!

Modul 1
Modul 2

Die Energiewende in Deutschland und die Umsetzung der nationalen sowie europäischen Vorgaben gehen in die nächste Runde und sind aus der öffentlichen Diskussion nicht mehr wegzudenken. Um die energie- und klimapolitischen Zielsetzungen zu erreichen, werden die Anforderungen an Unternehmen zunehmend verschärft. Diese sollen einen wesentlichen Beitrag zur Effizienzsteigerung und Energieeinsparung leisten.

Seit 2015 sind bereits alle großen Unternehmen gesetzlich dazu verpflichtet, alle 4 Jahre ein Energieaudit durchzuführen. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU nach der EU-Definition, < 250 Mitarbeiter und Jahresumsatz < 50 Mio. € oder Jahresbilanzsumme < 43 Mio. €) sind bisher noch von der Pflicht ausgenommen.

Mit der „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme" hat die Bundesregierung ein Förderprogramm geschaffen, welches KMUs eine qualifizierte und vollumfängliche Energieberatung bietet, bei dem 80 % (bis max. 6.000 €) der Beratungskosten vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) zurückerstattet werden.

Im Bereich des Gebäudesektors beinhaltet die Energiewende in Deutschland Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur verstärkten Nutzung erneuerbarer Energien. Dazu gehören die Sanierung von Gebäuden, der Einsatz effizienter Heizsysteme sowie die verstärkte Nutzung von Solarenergie für die Strom- und Wärmegewinnung. Das Ziel ist es, den Energieverbrauch in Gebäuden zu verringern und langfristig nahezu klimaneutrale Gebäude zu schaffen.

Eine Energieberatung nach DIN V 18599 ist daher sinnvoll, da sie die Schwachstellen der Nichtwohngebäude identifiziert und Optimierungs-potenziale definiert.

Ein förderfähiges energetisches Sanierungskonzept zeigt auf, wie ein Nichtwohngebäude

Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch modernisiert werden kann (Sanierungsfahrplan) oder

wie durch eine umfassende Sanierung der Standard eines bundesgeförderten BEG-Effizienzgebäudes zu erreichen ist (Sanierung in einem Zug).

Unsere Leistungen

Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Ut elit tellus, luctus nec ullamcorper mattis, pulvinar dapibus leo.

Ihr Nutzen

Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Ut elit tellus, luctus nec ullamcorper mattis, pulvinar dapibus leo.

Nach oben scrollen