ABFALL
Dokumentation nach Gewerbeabfallverordnung
AUSGANGSSITUATION
Die 2017 in Kraft getretene Novelle der Gewerbeabfallverordnung dient der Weiterentwicklung der Kreislaufwirtschaft. Sie beinhaltet erhöhte Anforderungen an die Getrenntsammlung und fordert die Erfüllung weitreichender Dokumentationspflichten für Siedlungsabfälle und bestimmte Bau- und Abbruchabfälle. Betroffen sind alle Erzeuger von gewerblichen Siedlungsabfällen und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen.
Neben der Menge und den Abfallschlüsselnummern der betroffenen Abfälle sind folgende Sachverhalte zu dokumentieren:
- Nachweise wie bspw. Lagepläne, Fotos, Wiege-, Übernahme- oder Begleitscheine
- Erfüllung der Getrenntsammlungspflicht inkl. Getrenntsammlungsquote
- Zuführung der getrennt gesammelten Fraktionen zur Verwertung inkl. Bestätigung des/der Beförderer(s)
- Zuführung gemischter Fraktionen zur Vorbehandlung (Sortieranlage) inkl. Bestätigung des/der Anlagenbetreiber(s)
- Begründung inkl. Nachweise bei technischer Unmöglichkeit oder wirtschaftlicher Unzumutbarkeit der getrennten Sammlung und/oder der Vorbehandlung von Gemischen
Bei Nicht-Beachten der Dokumentationspflichten drohen Bußgelder bis zu 10.000 €.
Bei Missachten der Getrenntsammlungspflichten drohen Bußgelder bis 100.000 €.
Unsere Leistungen
- Vor-Ort-Begehung zur Dokumentation der örtlichen Gegebenheiten
- Aufbereitung der Nachweisdokumente
- Erstellung der Dokumentation nach Vorgaben der zuständigen Behörde
- Kommunikation mit zuständiger Behörde, sofern erforderlich
- Einholen diverser benötigter Bestätigungen von Beförderern und Entsorgern (Anlagenbetreibern)
- Einholen einer Sachverständigenbestätigung
Optional:
- Aufzeigen von Optimierungspotentialen
Ihr Nutzen
- Erfüllung der Dokumentationspflichten aus der Gewerbeabfallverordnung
- Transparenz über die Abfallentsorgung der betroffenen Abfälle
- Aufdecken von Optimierungspotentialen
- Basis für eine fortlaufende Erfassung der Abfalldaten