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11/2023

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Preisbremse


Nach dem Haushaltsstopp der Bundesregierung ist derzeit nicht klar, ob die Preisebremse wie am 16.11.2023 beschlossen bis 31.03.2024 verlängert wird oder andere Regelungen an diese Stelle treten.

Weiterhin sind im Rahmen bereits abgegebener Selbsterklärungen in 2023 + 2024 noch zwei wesentliche Fristen zu nennen.

Einerseits besteht zum 30.11.2023 letztmalig die Chance, die im März 2023 abgegebenen Entlastungsbeträge in den Selbsterklärungen zu korrigieren, und andererseits die Anforderungen in den verschiedenen Nachweiskategorien für die endgültige Selbsterklärung bis spätestens zum 31.05.2024 zu erfüllen.

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Weitergehende Informationen der Prüfbehörde, insbesondere zum Umgang mit Unternehmensverbunden, stehen noch aus.