header strich2

01/2023

 Icon Abfall

Steuererleichterungen für Photovoltaikanlagen

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 verfolgt das Ziel bis 2030 einen Anteil von 80 % erneuerbarer Strom zu erreichen. Aus dem EEG 2023 resultierend wird zum 1.1.2023 auf die Lieferung von Photovoltaik-Anlagen bis 30 kWp keine Umsatzsteuer berechnet, wenn diese auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes installiert wird. Die Regelung gilt für alle Komponenten einer Photovoltaik-Anlage, wie Module, Wechselrichter, Stromspeicher und Installation.

Zudem werden Betreiber kleiner Photovoltaik-Anlagen auch von der Einkommenssteuer befreit, was für neue und bestehende Anlagen gilt.

Die Rahmenbedingungen für den Betrieb einer PV-Anlage haben sich somit deutlich verbessert. Gerne stehen wir dazu mit unserer Kompetenz bei der Planung und Umsetzung einer Photovoltaikanlage zur Verfügung.