2025

Ab 2025: Was Unternehmen jetzt in Sachen Abwärme tun sollten!

Immer auf dem Laufenden. News und Informationen immer top aktuell auf Linkedin und auf unserem Blog. Mehr erfahren Aktuelles Entsorgeraudits – Für rechtssichere Entsorgungsprozesse! Zwölf Leitplanken für konsequenten Klimaschutz Energieeffizienzgesetz (EnEfG): Frist zur Einführung eines Managementsystems endet im Juli 2025! Warum jedes Unternehmen einen Abfallbeauftragten braucht? Abfalldatenmanagement – Transparenz & Effizienz für Ihre Entsorgung! Externer Betriebsbeauftragter für Abfall – rechtssicher & nachhaltig!  Wichtige Änderungen bei den beihilferechtlichen Anzeige- und Informationspflichten im Energie- und Stromsteuerrecht! Wir freuen uns, bei der IMMOBILIENMESSE dabei zu sein! Gewerbeabfallverordnung stellt hohe Anforderungen an die Getrenntsammlung und Dokumentation von gewerblichen Siedlungs- sowie bestimmten Bau- und Abbruchabfällen. Erfolgreicher Abschluss der Vorlesung „Industrielles Energiemanagement und Energieeffizienz“ an der HKA April 2025 | ENERGIE Ab 2025: Was Unternehmen jetzt in Sachen Abwärme tun sollten! Mit der erstmaligen Meldung gemäß §16 EnEfG wurde der erste wichtige Schritt gemacht: Eine umfassende Analyse der Abwärmepotenziale. Doch das ist erst der Anfang! Jetzt geht es darum, konkrete Einsatzmöglichkeiten zu identifizieren und zu nutzen. Warum?Weil es nicht nur Kosten senkt und CO₂-Emissionen reduziert – das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verpflichtet Unternehmen, Abwärme zu vermeiden und zu nutzen, sofern es technisch machbar und zumutbar ist. Unsere Empfehlung: Entwickeln Sie ein Abwärmevermeidungs- und Nutzungskonzept! So gehen Sie dabei vor:✔️ Datenerhebung: Erfassen Sie bestehende Abwärmequellen und -senken sowie die Anlagentechnik, idealerweise durch eine Vor-Ort-Bestandsaufnahme.✔️ Analyse: Identifizieren Sie Effizienzpotenziale!✔️ Maßnahmenentwicklung: Entwickeln und dokumentieren Sie technische sowie organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung und Nutzung von Abwärme.✔️ Wirtschaftlichkeitsberechnung: Bewerten Sie die Maßnahmen anhand fundierter Wirtschaftlichkeitsberechnungen. Und denken Sie künftig an die jährliche Meldung / Aktualisierung Ihrer Daten im Abwärmekataster! Nutzen Sie die Chancen, die das EnEfG bietet, und machen Sie Abwärme zu einer wertvollen Ressource! Haben Sie schon ein Abwärmekonzept oder benötigen Sie Unterstützung? Dann sprechen Sie uns gerne an!     Interesse? Wir helfen Ihnen gerne weiter.energie@braun-edl.de+49 7253 / 9212 – 460 Bereit loszulegen?