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April 2025 | ENERGIE

Ab 2025: Was Unternehmen jetzt in Sachen Abwärme tun sollten!

Mit der erstmaligen Meldung gemäß §16 EnEfG wurde der erste wichtige Schritt gemacht: Eine umfassende Analyse der Abwärmepotenziale. Doch das ist erst der Anfang! Jetzt geht es darum, konkrete Einsatzmöglichkeiten zu identifizieren und zu nutzen.

Warum?
Weil es nicht nur Kosten senkt und CO₂-Emissionen reduziert – das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verpflichtet Unternehmen, Abwärme zu vermeiden und zu nutzen, sofern es technisch machbar und zumutbar ist.

Unsere Empfehlung:
Entwickeln Sie ein Abwärmevermeidungs- und Nutzungskonzept!

So gehen Sie dabei vor:

✔️ Datenerhebung: Erfassen Sie bestehende Abwärmequellen und -senken sowie die Anlagentechnik, idealerweise durch eine Vor-Ort-Bestandsaufnahme.
✔️ Analyse: Identifizieren Sie Effizienzpotenziale!
✔️ Maßnahmenentwicklung: Entwickeln und dokumentieren Sie technische sowie organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung und Nutzung von Abwärme.
✔️ Wirtschaftlichkeitsberechnung: Bewerten Sie die Maßnahmen anhand fundierter Wirtschaftlichkeitsberechnungen.

Und denken Sie künftig an die jährliche Meldung / Aktualisierung Ihrer Daten im Abwärmekataster!

Nutzen Sie die Chancen, die das EnEfG bietet, und machen Sie Abwärme zu einer wertvollen Ressource!

Haben Sie schon ein Abwärmekonzept oder benötigen Sie Unterstützung? Dann sprechen Sie uns gerne an!

 

 

Interesse?

Wir helfen Ihnen gerne weiter.
energie@braun-edl.de
+49 7253 / 9212 – 460

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