Braun EDL

Immer auf dem Laufenden.

News und Informationen immer top aktuell auf Linkedin und auf unserem Blog.

Juni 2025 | ENERGIE

Wichtige Neuerung zur EnsTransV-Meldung (Strom- & Energiesteuer)

Was hat sich geändert?
Meldegrenze halbiert: Die Schwelle für die Meldepflicht nach der Energie- und Stromsteuer-Transparenzverordnung (EnsTransV) wurde von 200.000 € auf 100.000 € gesenkt.
Entlastung nach §9b StromStG vervierfacht: Die Steuerentlastung für das produzierende Gewerbe nach §9b StromStG wurde deutlich erhöht, was zu einer entsprechend höheren Rückerstattung führen kann.

Wer ist betroffen?
Unternehmen mit Strom- oder Energiesteuer-Rückerstattungen über 100.000 € im Jahr 2024 – unabhängig davon, für welches Jahr die Rückerstattung gewährt wurde.
Besonders betroffen: Firmen, die unterjährig Anträge gestellt und bereits erhöhte Rückzahlungen erhalten haben.

Bis wann muss gehandelt werden?
Frist für die Meldung: 30. Juni 2025
Ort der Meldung: Online-Portal des Hauptzollamts

Was ist jetzt zu tun?
Höhe der erhaltenen Rückerstattungen für 2024 prüfen.
Bei Rückerstattungen über 100.000 € pro Entlastungstatbestand → Meldung fristgerecht abgeben.

Tipp für alle Unternehmen im produzierenden Gewerbe:
Auch wenn aktuell keine Rückerstattungen beantragt wurden – prüfen Sie die Möglichkeit zur Stromsteuerrückerstattung für das laufende Jahr. Es lohnt sich!

Interesse?

Wir helfen Ihnen gerne weiter.
energie@braun-edl.de
+49 7253 / 9212 – 460

Bereit loszulegen?

Nach oben scrollen