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ABFALLBEAUFTRAGTER

AUSGANGSSITUATION / PROBLEMSTELLUNG

Die rechtlichen Anforderungen der Bereiche Abfall und Umwelt sind sehr umfangreich und ändern sich stetig. Das wichtigste Gesetz im Bereich des Abfallmanagements ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Dieses dient dazu die Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen zu fördern und den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen sicherzustellen. Zu diesem Zweck sind bestimmte Abfallerzeuger zur Bestellung eines Abfallbeauftragten verpflichtet. Mit der Überarbeitung der Abfallbeauftragtenverordnung im Sommer 2017 wurde die Gruppe der zur Bestellung verpflichteten Unternehmen deutlich erweitert.

WER MUSS BESTELLEN?

  • Genehmigungsbedürftige Anlagen nach § 4 BImSchG mit > 100 t gefährlichen oder > 2.000 t nicht gefährlichen Abfällen pro Kalenderjahr
  • Deponien bis zu deren Stilllegung
  • Krankenhäuser und Kliniken mit > 2 t gefährlichen Abfällen pro Kalenderjahr
  • Abwasserbehandlungsanlagen der Größenklasse 5
  • Hersteller und Vertreiber von Verpackungen, abhängig von Menge und Art der Rücknahme
  • Betreiber bestimmter Rücknahmesysteme (z.B. Systeme für Elektro- und Elektronikaltgeräte sowie Fahrzeug- und Industriebatterien)
  • Unternehmen mit separater Anordnung durch die zuständige Behörde

AUFGABEN DES BEAUFTRAGTEN

  • Beratung des Unternehmens und seiner Mitarbeiter zum Thema Abfallmanagement
  • Überwachung der Entsorgungswege und der Einhaltung rechtlicher Anforderungen mit Erstellung von Mängelprotokollen und Maßnahmenvorschlägen
  • Aufklärung der Mitarbeiter über die Gefahren und Auswirkungen von Abfällen
  • Hinwirken auf umweltfreundliche und abfallarme Produktionsverfahren und Erzeugnisse
  • Jährlicher Bericht mit durchgeführten und beabsichtigten Maßnahmen

UNSERE LEISTUNGEN

  • Stellung eines externen Abfallbeauftragten in beratender Funktion
  • Erfüllung der gesetzlich festgelegten Aufgaben gemäß § 60 KrWG

IHR NUTZEN

  • Beratung zur Umsetzung und Erfüllung gesetzlicher Auflagen
  • Beratung durch externe Person (keine Betriebsblindheit)
  • Keinen innerbetrieblichen Aufwand zur Stellung eines Beauftragten und laufenden Erfüllung der Aufgaben

SIE BENÖTIGEN WEITERE UNTERSTÜTZUNG?

Wir stellen u.a. auch externe Energiemanagementbeauftragte, interne Auditoren gemäß ISO 19011 (nur Energiemanagement), Abfallbeauftragte, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren für Baustellen (SIGEKO), Gefahrstoffbeauftragte und Immissionsschutzbeauftragte.