GEFAHRSTOFFBEAUFTRAGTER
AUSGANGSSITUATION / PROBLEMSTELLUNG
Die rechtlichen Anforderungen im Bereich Gefahrstoffe sind sehr umfangreich und ändern sich stetig. Die wichtigste rechtliche Anforderung ist dabei die Gefahrstoffverordnung. Diese zielt darauf ab, Mensch und Umwelt vor stoffbedingten Schädigungen zu schützen. Gemäß § 8 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist für die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen eine Fachkunde zum Thema Gefahrstoffe erforderlich, welche mit der Schulung zum Gefahrstoffbeauftragten nachgewiesen werden kann.
WER MUSS BEAUFTRAGEN?
- Keine explizite rechtliche Grundlage
- auf Grund unzähliger Anforderungen an den Umgang mit Gefahrstoffen in vielen Betrieben jedoch üblich
- Ohne fachkundige Kenntnisse des Arbeitgebers ist dieser gezwungen eine fachkundige Beratung (z.B. Gefahrstoffbeauftragter) hinzuzuziehen
AUFGABEN DES BEAUFTRAGTEN
- Unterstützung bei der Erstellung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen
- Durchführung von Arbeitsplatzmessungen
- Festlegung von Schutzmaßnahmen für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen
- Erstellung von Betriebsanweisungen und Sicherheitsdatenblättern
- Unterweisung von Mitarbeitern im Umgang mit Gefahrstoffen
- Unterstützung bei der Einhaltung der rechtlichen Anforderungen an die Lagerung von und den Umgang mit Gefahrstoffen
- Sicherstellung des sicheren innerbetrieblichen Transports von Gefahrstoffen
- Kenntnis
- Enge Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt
- Beratung des Unternehmers und seiner Mitarbeiter zum Thema Gefahrstoffe
UNSERE LEISTUNGEN
- Stellung eines externen Gefahrstoffbeauftragten in beratender Funktion
- Erfüllung oben genannter Aufgaben
IHR NUTZEN
- Beratung zur Umsetzung und Erfüllung gesetzlicher Auflagen
- Beratung durch externe Fachkräfte
- Keinen innerbetrieblichen Aufwand zur Stellung eines Gefahrstoffbeauftragten und laufenden Erfüllung der Aufgaben
SIE BENÖTIGEN WEITERE UNTERSTÜTZUNG?
Wir stellen u.a. auch externe Energiemanagementbeauftragte, interne Auditoren gemäß ISO 19011 (nur Energiemanagement), Abfallbeauftragte, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren für Baustellen (SIGEKO), Gefahrstoffbeauftragte und Immissionsschutzbeauftragte.