UMWELTSCHUTZ- / UMWELTMANAGEMENTBEAUFTRAGTER

AUSGANGSSITUATION / PROBLEMSTELLUNG

Der betriebliche Umweltschutz tritt zunehmend in den Vordergrund, denn Umweltrisiken führen zu generellen Risiken für das Unternehmen. Umweltschutz bedeutet nicht allein Boden-, Immissions- und Gewässerschutz, sondern auch die innerbetrieblichen Abfallthemen und Störfälle im Auge zu behalten und den Menschen als wichtige Ressource zu schützen. Zudem gibt es mehrere Tausend rechtliche Vorgaben, die den Schutz unserer Umwelt beabsichtigen.

Um hier den Überblick nicht zu verlieren empfiehlt es sich, einen Umweltschutzbeauftragten im Unternehmen zu benennen. Ein Umweltschutzbeauftragter ist jedoch anders als der Abfall- oder Gewässerschutzbeauftragte kein rechtlich definierter Begriff.

Dennoch macht es Sinn, eine fachkundige Person zu beauftragen, die sich um die Beratung und operativen Anforderungen und Aufgaben rund um den betrieblichen Umweltschutz kümmert.

Wer einen systematischen Ansatz verfolgt und sich kontinuierlich in seiner Umweltleistung verbessern will, für den bietet sich ein Umweltmanagementsystem (UMS) an, das beispielsweise in Anlehnung an die ISO 14001:2015 oder an EMAS aufgebaut werden kann. Auch hier ist die Benennung einer verantwortlichen Person, eines sogenannten Umweltmanagementbeauftragten, nicht von Nachteil.  

 

UNSERE LEISTUNGEN

  • Stellung eines externen Umweltschutzbeauftragten, der die Geschäftsleitung in Angelegenheiten des betrieblichen Umweltschutzes berät und unterstützt und koordiniert
  • Stellung eines externen Umweltmanagementbeauftragten, der das Unternehmen bei der Implementierung und Pflege eines UMS nach ISO 14001:2015 oder EMAS aktiv unterstützt  
  • Hinwirken auf ein Einführung umweltfreundlicherer Verfahren oder Produkte und Optimierung der Anlagensicherheit

 

IHR NUTZEN

  • Beratung hinsichtlich umweltrechtlicher Vorschriften, dadurch Steigerung der Rechtssicherheit
  • Aufklärung über betrieblich verursachte schädliche Umweltaspekte und Umwelteinwirkungen
  • Möglichkeit sich auf das Kerngeschäft zu konzentrieren und die operativen Aufgaben des Umweltschutzes zu delegieren
  • Kontinuierliche Verbesserung des betrieblichen Umweltmanagementsystems
  • Aufzeigen von Potentialen zur Senkung der Entsorgungskosten durch Verbesserung der Prozesse oder Entsorgungswege


SIE BENÖTIGEN WEITERE UNTERSTÜTZUNG?

Wir stellen u.a. auch externe Energiemanagementbeauftragte, interne Auditoren gemäß ISO 19011 (nur Energiemanagement), Abfallbeauftragte, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren für Baustellen (SIGEKO), Gefahrstoffbeauftragte und Immissionsschutzbeauftragte.