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MAI 2025 | ARBEITSSICHERHEIT
Brandschutzbeauftragter
Brände gehören zu den größten Risiken für Unternehmen – nicht nur wegen der Sachschäden, sondern auch wegen der Gefährdung von Menschenleben und der Betriebsausfälle. Denn 43 % der Firmen mit größeren Brandereignissen werden zeitnah insolvent, weitere 28 % innerhalb 3 Jahren. Ein guter „vorbeugender Brandschutz“ ist der beste Selbstschutz.
Was macht ein Brandschutzbeauftragter?
Ein Brandschutzbeauftragter ist Ihre interne oder externe Fachperson, die:
- Brandgefährdungen erkennt und bewertet
- Brandschutzkonzepte umsetzt und mitentwickelt
- Mitarbeiter unterweist und sensibilisiert
- Evakuierungsübungen organisiert
- Im Ernstfall als Ansprechpartner für Feuerwehr und Behörden fungiert
- Rechtssicherheit schafft, z. B. bei behördlichen Auflagen
Wer benötigt einen Brandschutzbeauftragten?
In vielen Fällen ist er gesetzlich oder behördlich vorgeschrieben, z. B.: - In Sonderbauten wie Hochhäuser, Verkaufsstätten, Bürogebäude, Beherbergungsstätten, Versammlungsstätten, Pflegeeinrichtungen, Regallager
- In Betrieben mit erhöhter Brandgefährdung
- Ab einer bestimmten Anzahl an Beschäftigten
- Wenn es in der Baugenehmigung oder Gefährdungsbeurteilung gefordert wird
Unser Angebot:
Wir übernehmen für Sie die Funktion des externen Brandschutzbeauftragten – kompetent, zuverlässig und mit Blick auf Wirtschaftlichkeit und Sicherheit!
Kontaktieren Sie uns – für mehr Sicherheit und Brandschutz!
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Wir helfen Ihnen gerne weiter.
arbeitssicherheit@braun-edl.de
+49 7253 / 9212 – 460