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ARCHIV 2020

03/2020

Startschuss für verpflichtenden Smart-Meter-Rollout gefallen!

 

Nachdem Ende 2019 / Anfang 2020 drei Gateway Hersteller zertifiziert wurden, sind mit der Veröffentlichung der positiven Markterklärung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nun alle Bedingungen gem. Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) für den verpflichtenden Smart-Meter-Rollout erfüllt.

Ab sofort sind damit die grundzuständigen Messstellenbetreiber (MsB) verpflichtet, innerhalb von drei Jahren zehn Prozent der Pflichteinbauten abzuarbeiten. Laut der aktualisierten Marktanalyse des BSI beträgt die Anzahl der Pflichteinbaufälle zum Rollout-Start knapp 4 Mio. Zähler. Aufgrund der 10-Prozent-Regel müssen damit in drei Jahren 400.000 Smart-Meter-Gateways verbaut werden. Danach bleiben weitere fünf Jahre, um die vollen 100 Prozent zu erreichen.

Betroffen vom Pflichteinbau der Smart-Meter-Gateways sind Stromverbraucher mit mindestens 6.000 kWh/Jahr und Einspeiser ab 7 kW Leistung. Das heißt, die grundzuständigen Messstellenbetreiber müssen nun sukzessive durch den Tausch der Stromzähler auf intelligente Messsysteme umstellen, um o.g. Quote zu erfüllen. Aufgrund der aufwändigeren Technik werden sich die Kosten erhöhen. Das MsbG hat in § 31 MsbG hierfür jedoch Preisobergrenzen festgesetzt.

Zu Beginn des Rollouts ist die Nutzung der Gateways auf einige Basis-Tarifanwendungsfälle (TAF) begrenzt. Aktuell sind von insgesamt 13 Basis-Tarifanwendungsfällen (TAF) lediglich vier Tarife zertifiziert. Für weitere TAFs benötigen die Hersteller Re-Zertifizierungen, die zeitnah erwartet werden. Die Einbauverpflichtung gilt derzeit nur für die bereits zertifizierten TAF.

Gegen den Einbau kann sich der Betroffene an sich nicht wehren. Allerdings hat gem. § 14 MsbG jeder Letztverbraucher die Möglichkeit den Messstellenbetreiber frei auszuwählen. Aus unserer Erfahrung zeigt sich, dass die Ausschreibung und der Wechsel zu einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber sich oftmals aus folgenden Gründen lohnen:

  • Zusammenführung der Daten bei einem Anbieter (interessant bei mehreren Zählern oder Standorten),
  • keine manuelle Zählerablesung mehr notwendig,
  • detailliertere Verbrauchsanalysen auch für SLP-Zähler (Stromzähler mit Jahresabrechnung) möglich,
  • Preise für Messstellenbetrieb am freien Markt können günstiger als beim grundzuständigen MsB sein,
  • Bestandsschutz von 8 Jahren ab Einbaudatum.

Welche Lösung sich für das jeweilige Unternehmen am wirtschaftlichsten darstellt, ist im Einzelfall zu betrachten.


Sie haben Fragen zum Smart-Meter-Rollout, haben bereits ein entsprechendes Schreiben vom grundzuständigen Messstellenbetreiber erhalten oder möchten die Leistung am Markt ausschreiben?
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